Wie sollte der Anspruch auf Kindesunterhalt geltend gemacht werden?
Daher sollte der Anspruch auf Kindesunterhalt generell zeitnah geltend gemacht und weiterhin konsequent verfolgt werden, damit erst gar nicht das Problem entsteht, den Kindesunterhalt nachfordern zu müssen.
Wie erhält man eine überleitungsanzeige für den Kindesunterhalt?
Überleitungsanzeige. Tritt die Unterhaltsvorschusskasse für den Kindesunterhalt ein, weil der Barunterhaltspflichtige nicht zahlt, erhält er eine sogenannte Überleitungsanzeige (Rechtswahrungsanzeige). Damit wird die Sozialbehörde nun Inhaber der Unterhaltsforderung und kann ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige Kindesunterhalt nachfordern.
Ist der Kindesunterhalt in der vollen Höhe zahlbar?
Ist der Kindesunterhalt in der errechneten vollen Höhe so nicht zahlbar, da dem zahlenden Elternteil dann die 1080 Euro Selbstbehalt nicht mehr zur Verfügung stehen würden, dann ist das ein Mangelfall. Hier findest du einen Rechner für den Unterhalt mit Infos zum bereinigten Nettoeinkommen. Der Zahlbetrag ist nicht in Stein gemeißelt.
Welche Vorschrift gilt für den Kindesunterhalt?
Zentrale Vorschrift ist hierbei § 1613 BGB „Unterhalt für die Vergangenheit“, der für Verwandte in gerader Linie und damit auch dann gilt, wenn ein Elternteil oder das volljährige Kind den Kindesunterhalt nachfordern möchten.
Wie können sie den Anspruch auf Kindesunterhalt nachfordern?
Die Möglichkeit, den Kindesunterhalt nachzufordern, besteht in folgenden Ausnahmefällen, die Sicherungsmaßnahmen nach § 1613 Abs. 1 BGB erfordern. Sicherungsmaßnahmen bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie den Anspruch auf Kindesunterhalt geltend machen müssen, weil er sonst nicht rückwirkend gefordert werden kann.
Wann wird die Kinderrente gewährt?
Die Kinderrente wird zusätzlich zur Altersrente von rentenberechtigten Personen gewährt, und zwar für Kinder: – bis zur Vollendung ihres 18. Altersjahres; – in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.