Ist man verpflichtet Kindergeld zu beantragen?
Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind.
Sind Eltern verpflichtet Taschengeld auszuzahlen?
Das Gesetz schreibt Eltern nicht vor, dass sie ihren Kindern Taschengeld zahlen müssen. Empfehlungen zur Höhe des Taschengeldes gibt’s für Eltern beim Deutschen Jugendinstitut.
Kann das Kindergeld auf das Konto des Kindes überwiesen werden?
Die Auszahlung des Kindergeldes kann auch direkt auf ein Konto des Kindes erfolgen. Unabhängig davon bleiben die Eltern juristisch die Kindergeldberechtigten. Sollte später Kindergeld zurückgezahlt werden müssen, wendet sich die Familienkasse an die Eltern.
Wie haben die Eltern ihr Kindergeld getan?
Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan. Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.
Wie kann die Familienkasse das Kindergeld leisten?
Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.
Wie viel Kindergeld erhalten sie für jedes Kind?
In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat. Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen
Kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes auszahlen?
Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen.