Wer sollte den kinderfreibetrag nehmen?
Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet.
Was bringt der Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte?
Kinderfreibeträge stellen einen gewissen Betrag vom elterlichen Einkommen steuerfrei, damit Eltern besser für ihre Kinder aufkommen können. Eltern steht pro Kind ein Kinderfreibetrag zu (seit 2010 in Höhe von 7008 Euro pro Jahr), der auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird.
Welche Vorteile hat ein Kind auf der Steuerkarte?
Ein Kind auf der Steuerkarte hat vor allem steuerlich viele Vorteile. Hierdurch wird sich in Folge das zu versteuernde Einkommen ändern. Ein Kind auf der Steuerkarte ist vor allem bei verheirateten Paaren vom besonderen Vorteil. Dabei kann man das Kind mit jeweils 0,5 in der Lohnsteuerkarte eintragen.
Wie viel Steuern müssen sie mit dem Kinderfreibetrag bezahlen?
Mit dem Kinderfreibetrag, also minus 7.620 Euro, schrumpft Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 42.380 Euro. Dann müssten Sie nur noch rund 5.464 Euro Steuern zahlen. Und jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die Sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 2.118 Euro.
Wie wird ein Kind in die Steuerkarte eingetragen?
Gelegentlich wird ein Kind von der entsprechenden Stadt- oder Ortsverwaltung auch voll automatisch in die Steuerkarte der Eltern eingetragen. In manchen Fällen müssen Eltern sich jedoch auch selbst um eine Eintragung kümmern sowie das Finanzamt damit entsprechend zu beauftragen.
Was ist der Kinderfreibetrag der Steuerpflichtigen Eltern?
Wenn das der Fall ist wird den steuerpflichtigen Eltern die Differenz ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag beträgt 8.388 Euro (Stand 2021) für zusammenveranlagte Ehepaare. Werden die Eltern nicht gemeinsam veranlagt, bekommt jeder von ihnen die Hälfte, also 4.194 Euro.