Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsbehelf und einem Rechtsmittel?

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsbehelf und einem Rechtsmittel?

Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann – es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung, Beschwerde und Revision. Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits.

Ist eine Klage ein Rechtsbehelf?

Kein Rechtsmittel ist die Klage. Sie ist nur Rechtsbehelf zur erstmaligen Kontrolle einer Maßnahme durch ein Gericht. Die Einlegung eines Rechtsmittels ist in der Regel an eine bestimmte Form und an enge Fristen gebunden (z. B.

Was steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?

Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann. einem speziellen Rechtsbehelf mit Devolutiv- und Suspensiveffekt, unterrichtet.

Was sind formlose Rechtsbehelfe?

Bei einem formlosen Rechtsbehelf müssen also keine Fristen oder Formen gewahrt werden. Ein formloser Rechtsbehelf ist keine Voraussetzung für förmliches Rechtsbehelfsverfahren, in Form einer Klage oder Widerklage. Dies kann durch die Handlung aber auch nicht ersetzt werden.

Was bedeutet Einlegung eines Rechtsbehelfs?

Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird. In Deutschland ist Rechtsbehelf der Oberbegriff zu Rechtsmittel.

Wer darf Rechtsbehelfe einlegen?

Erste Rechtsmittelinstanz kann eine Verwaltungsbehörde (Gemeinderat, kantonales Departement, in Ausnahmefällen die Regierung) oder ein Gericht (Versicherungsgericht, Verwaltungsrekurskommission) sein. Die zuständige Rechtsmittelinstanz ist in der Rechtsmittelbelehrung einer Verfügung angegeben.

Wann ist eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft?

Die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung könnte unrichtig sein. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur dann unrichtig im Sinne von § 58 II 1 VwGO ist, wenn sie die in § 58 I VwGO zwingend geforderten Angaben nicht enthält.

Wann ist eine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben?

Nach § 9 Absatz 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) besteht die Verpflichtung „alle mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen“ mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen oder zumindest darüber zu belehren, dass gegen die etwaige Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben ist.

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