Welche Rechte habe ich bei einer Festnahme?
Während sich der Festgenommene bei den Angaben zur Sache auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen kann, ist er verpflichtet – auch gegenüber der Polizei – Angaben zur Person zu machen. Dazu gehören die Auskunft über Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Beruf.
Wer darf nicht verhaftet werden?
Das Festnahmerecht nach § 127 StPO steht „jedermann“, also jeder Privatperson zu. Dies schließt auch Minderjährige (Kinder und Jugendliche) mit ein. Der Festnehmende muss selbst nicht Opfer der Tat sein.
Ist ein Freund oder Angehöriger verhaftet worden?
Erfahren Sie, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt oder ist ein Freund oder Angehöriger verhaftet worden, benötigen Sie umgehend anwaltliche Hilfe. Nur der Anwalt erhält eine sofortige Besuchserlaubnis und kann dem Verhafteten die unbedingt erforderliche anwaltliche Unterstützung geben.
Ist die Verhaftung einer Person ein schwerer Eingriff in ihre Rechte?
Die Verhaftung einer Person ist ein schwerer Eingriff in ihre Rechte. Aus diesem Grund wird nicht bei jedem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen. Nur weil gegen Sie ermittelt wird, heißt das also nicht, dass Sie auch auf jeden Fall verhaftet werden.
Ist der Verhaftete in der Anfangszeit abgeschnitten?
Gerade in der Anfangszeit der Haft ist der Verhaftete weitestgehend von der Außenwelt abgeschnitten. Eine unüberwachte Kommunikation oder überhaupt eine Gespräche können meistens nur mit dem Verteidiger stattfinden. Nachstehend erläutere ich Ihnen, wie Sie sich verhalten.
Kann man sich auf das Eintreffen der Polizei vorzubereiten?
Ihnen soll keine Möglichkeit gegeben werden, sich auf das Eintreffen der Polizei vorzubereiten oder sich der Verhaftung zu entziehen. Sie werden daher regelmäßig vor der Verhaftung nicht erfahren, dass ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht fordern.