Wann gilt welcher Gerichtsstand?

Wann gilt welcher Gerichtsstand?

Bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und über dessen Bestehen ist § 29 ZPO als wichtiger besonderer Gerichtsstand zu nennen. Danach ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes).

Was gilt bei Streitigkeiten zum gesetzlichen Gerichtsstand?

Der gesetzliche Gerichtsstand Maßgeblich ist in der Regel das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§ 12 ZPO). Danach ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.

Was ist der Begriff Gerichtsstand?

Erklärung zum Begriff Gerichtsstand. Der Gerichtsstand beschreibt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Für den Zivilprozess enthalten die §§ 12 ff ZPO Vorschriften über den Gerichtsstand. Es gilt den allgemeinen- von ausschließlichen und besonderen Gerichtsständen abzugrenzen. Der allgemeine Gerichtsstand wird in § 12 ZPO definiert.

Ist der allgemeine Gerichtsstand zuständig?

Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt.

Ist der Gerichtsstand verständlich und knapp definiert?

Gerichtsstand verständlich & knapp definiert. Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt. notes Inhalte. chevron_right Regelungen und Sinn des Gerichtsstands.

Was ist der allgemeine Gerichtsstand einer juristischen Person?

Der allgemeine Gerichtsstand einer juristischen Person richtet sich gemäß § 17 I ZPO nach deren Sitz, also dem Ort, an dem die Verwaltung geführt wird. Damit wird der „angegriffene“ Beklagte begünstigt, der in einen Rechtsstreit hineingezogen wird (vgl. Musielak/Voit, § 2 Rn. 85ff., ZPO, 14. A, 2018, München).

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