Kann ich nach der Heirat seinen Namen nochmal ändern?
Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden.
Kann ich trotz Heirat meinen Mädchennamen wieder annehmen?
Nach einer Scheidung dürfen die ehemaligen Eheleute ihren Geburtsname wieder annehmen. Ohne Scheidung können Eheleute ihren Geburtsnamen nur wieder annehmen, wenn kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde. Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.
Wie kann ich den Ehenamen ändern?
Nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten können Sie den Ehenamen ändern lassen. Durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt kann sowohl der Geburtsname als auch der Name, welcher vor dem Zeitpunkt der Eheschließung geführt wurde, wieder angenommen werden.
Wie können Eheverträge abgeändert werden?
Eheverträge können im Laufe der Ehezeit einmalig oder mehrmals von den Ehegatten abgeändert und so einer neuen Situation im Leben des Paares oder der Familie angepasst werden. Mit einem Ehevertrag kann eine erbrechtliche Regelung wie zum Beispiel ein Erbvertrag oder ein Testament verknüpft werden.
Kann eine Namensänderung nach der Hochzeit durchgeführt werden?
Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden.
Wie können Eheverträge geschlossen werden?
Eheverträge können nicht nur von kurz vor der Heirat bis zur Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden. Sie können auch vom Umfang her sehr variieren. Einige Ehegatten wollen vielleicht nur den Güterstand regeln, das eigene Vermögen schützen und von der Zugewinngemeinschaft in eine Gütertrennung wechseln.