Wer zahlt nach der Scheidung die PKV vom Kind?
Kinder werden nach der Scheidung im Normalfall so versichert wie der Elternteil, bei dem sie leben – also gesetzlich oder privat. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes gehören dann zum Kindesunterhalt, selbst wenn Kinder alternativ gesetzlich mitversichert werden könnten.
Wer zahlt die Krankenversicherung der Kinder?
Kinder sind in der Regel über einen Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag muss dann nicht bezahlt werden. Das Kind muss dann privat versichert werden.
Wo muss ich mein Kind versichern?
Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.
Was kostet ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wie hoch ist der Beitrag? Liegt – wie in den meisten Fällen – kein eigenes Einkommen vor (zum Beispiel Mieteinnahmen), beträgt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung 166,69 Euro.
Wie bleiben Kinder nach der Scheidung mitversichert?
Kinder bleiben auch nach der Scheidung weiterhin mitversichert. 5. Kfz-Versicherung: Bei der Kfz-Versicherung ändert sich durch Trennung bzw. Scheidung nichts: derjenige Ehegatte, auf dessen Namen die Versicherung läuft, bleibt weiterhin Versicherungsnehmer – und muss die Versicherungsraten zahlen.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung nach Scheidung?
Krankenversicherung nach Scheidung ohne eigenes Einkommen. Waren Sie bislang familienversichert, müssen Sie sich nach Ihrer Scheidung freiwillig gesetzlich krankenversichern. Haben Sie kein Einkommen, verlangt die Krankenkasse einen Mindestbeitrag. Der Mindestbeitrag wird nach einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet.
Wie versichern sie sich nach der Scheidung?
Überprüfen Sie nach der Trennung und spätestens nach der Scheidung Ihren Versicherungsstand. Waren Sie bislang über Ihren Ehepartner familienversichert, müssen Sie sich spätestens ab der Scheidung eigenständig versichern.
Wie bleiben Kinder der Ehegatten versichert?
Hierfür ist allerdings ein Nachweis darüber erforderlich, anderweitig versichert zu sein. Die Kinder der Ehegatten bleiben auch nach der Scheidung beim sozialversicherungspflichtigen Ehepartner mitversichert. Die Familienversicherung bleibt für sie bestehen.