Was ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter?
Zunächst ist klarzustellen, dass der Mieter, der den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter geltend macht, in der Darlegungs- und Beweislast dafür ist, dass er die Kaution auch tatsächlich gezahlt hat. Dies natürlich nur dann, wenn der Vermieter die Zahlung der Kaution bestreitet.
Ist die Zahlung der Mietkaution nicht zurückbekommen?
Mietkaution nicht zurückbekommen – Was tun? 1 Beweislast für die Zahlung der Kaution liegt beim Mieter. Zunächst ist klarzustellen, dass der Mieter, der den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter geltend macht, in der Darlegungs- 2 I. 3 II. 4 III. 5 Fazit zur nicht zurückbekommenen Mietkaution.
Wie lange kann der Vermieter die Kaution zurückverlangen?
Während dieser Frist kann der Mieter die Kaution nicht zurückverlangen. Der Vermieter gerät nicht in Verzug. Wie lang diese Prüf- und Überlegungsfrist bemessen sein muss, ist weder gesetzlich geregelt, noch gibt es allgemeingültige Aussagen in der Rechtsprechung zu dieser Frage.
Ist der Vermieter verpflichtet das Mietverhältnis aufzulösen?
1. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, das Mietverhältnis aufzulösen, wenn der Mieter drei potenzielle Nachmieter vorschlägt. Tatsächlich ist das eine recht gängige Sichtweise, die aber falsch ist.
Ist die Zahlung von mehr als einem Drittel der Kaution berechtigt?
Macht der Vermieter hingegen die Zahlung von mehr als einem Drittel der Kaution zur Bedingung für die Übergabe der Schlüssel, sollte der Mieter diesen zunächst darüber aufklären, dass und aus welchen Gründen er hierzu nicht berechtigt ist.
Was ist die Beweislast für die Zahlung der Kaution?
Beweislast für die Zahlung der Kaution liegt beim Mieter. Zunächst ist klarzustellen, dass der Mieter, der den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter geltend macht, in der Darlegungs- und Beweislast dafür ist, dass er die Kaution auch tatsächlich gezahlt hat.
Ist es ratsam, die Kaution nachweislich zu zahlen?
In einem solchen Fall ist es ratsam, den Vermieter zunächst nachweislich schriftlich aufzufordern, über die Kaution innerhalb einer bestimmten Frist abzurechnen und die Kaution sodann auszuzahlen. Reagiert er darauf nicht, muss der Vermieter mit einem weiteren nachweislichen Schreiben in Verzug gesetzt werden.