Welche Sanktionslisten müssen geprüft werden?
Hat ein Unternehmen seinen Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb der EU, müssen mindestens die Sanktionslisten geprüft werden, die von der EU und der jeweils national zuständigen Stelle herausgegeben wurden. Auf EU-Ebene werden dabei die personen- und die länderbezogenen Sanktionslisten unterschieden.
Welche Länder sind auf der Sanktionsliste?
OFAC-sanktionierte Länder
- Burundi.
- Zentralafrikanische Republik.
- Kuba.
- Krimregion.
- Iran.
- Irak.
- Libanon.
- Libyen.
Wer muss gegen Sanktionslisten prüfen?
Wer ist verpflichtet gegen Sanktionslisten zu prüfen? Für jedes in der EU ansässige sowie agierende Unternehmen ist es de facto obligatorisch, nach den EU-Verordnungen und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Geschäftspartner und interne Geschäftskontakte in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Wie oft sanktionslistenprüfung?
Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen auch nicht vor, wie oft und in welcher Weise eine Sanktionslistenprüfung durchgeführt werden muss. Jedoch liegt es im eigenen Unternehmensinteresse regelmäßig Sanktionslisten gegen zu prüfen, da diese laufend geändert und aktualisiert werden.
Was heißt Sanktionen für ein bestimmtes Land?
Immer wieder hören Sie in den Nachrichten, dass es Sanktionen für ein bestimmtes Land verhängt sind. Doch was heißt es eigentlich, wenn es Sanktionen gibt? Mit Sanktionen ist die Ein- oder Ausfuhr definierter Güter schwierig. Die Frage, was Sanktionen sind, kann nicht mit einem Satz beantwortet werden.
Kann man Sanktionen bezeichnen?
Wer von der Bezeichnung strafrechtlicher Massnahmen als «Sanktionen» darauf schliessen wollte, jede staatliche Reaktion, die keine Strafe sei, könne als «Sanktion» bezeichnet werden, irrt nicht nur, er vernebelt die eigentliche Bedeutung des Begriffs. Im Recht bezeichnet Sanktion eine Reaktion auf die Erfüllung eines Tatbestandes.
Was haben die Auswirkungen von Sanktionen zu tun?
Das hat damit zu tun, dass die Auswirkungen von Sanktionen sich über ausgesprochen verschlungene und schwer berechenbare Pfade entfalten. Die Folgen können politischer, wirtschaftlicher und sozialpsychologischer Natur sein. Präzise voraussagen lassen sie sich nicht.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Sanktionen?
Der Unterschied der beiden «Sanktionen» müsste – in Analogie zum StGB – darin bestehen, dass Verwaltungssanktionen – anders als Strafsanktionen – keine Schuld voraussetzen. Dies aber vermag nichts an ihrer Zugehörigkeit zum Strafrecht zu ändern.