Wann steht der Scheidungsbeschluss am Ende?
Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Scheidungsbeschluss – bis 2009 hieß dieser noch Scheidungsurteil. Sind die Beteiligten mit den hierin getroffenen Vereinbarungen und Festlegungen jedoch nicht einverstanden, so stehen ihnen Rechtsmittel zur Verfügung, mit denen sie das Scheidungsurteil anfechten können.
Was ist eine Scheidungsvereinbarung?
Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Ehepartnern, in dem vereinbart wird, wie das Ehepaar in Zukunft mit den Familienpflichten (z.B. das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder), den gemeinschaftlichen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, nach einer Scheidung umgeht.
Wie lang ist der Beschluss gegen die Scheidung rechtskräftig?
Der Beschluss ist nämlich nicht sofort rechtskräftig. Doch wie viel Zeit haben die Beteiligten, um gegen die Scheidung Einspruch einzulegen? Grundsätzlich können gegen das Scheidungsurteil bzw. den -beschluss Rechtsmittel eingelegt werden, sofern kein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde. Betroffene haben dafür einen Monat Zeit.
Ist der Scheidungsbeschluss fehlerhaft?
Zudem ist es wichtig, die Angaben in dem Scheidungsurteil genauestens auf Ihre Korrektheit hin zu prüfen. Namen, Anschriften und andere Angaben müssen stimmen, da ein fehlerhafter Scheidungsbeschluss im Nachgang sonst zu Komplikationen führen kann. Ist die einmonatige Frist abgelaufen, so wird der Scheidungsbeschluss automatisch rechtskräftig.
Wann kann die Scheidungsvereinbarung aufgesetzt werden?
Die Scheidungsvereinbarung kann aufgesetzt werden, sobald sich die Eheleute zur Trennung bzw. Scheidung entschlossen haben. In der Regel wird die Vereinbarung noch vor der Trennung bzw. vor dem Scheidungstermin aufgesetzt.
Wie muss die Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss schriftlich und einvernehmlich getroffen werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Eheleute die Scheidungsfolgenvereinbarung selbstständig – ohne Anwalt – aufsetzen. Das Gesetz schreibt jedoch für viele Scheidungsfolgesachen eine notarielle Beurkundung vor.