Wie wird das anfangsvermögen ermittelt?
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das er bei Eheschließung hatte. Die Ehefrau besaß zu Beginn der Ehe 5.000 Euro und zum Zeitpunkt der Scheidung 6.000 Euro. Der Zugewinn des Ehemanns beträgt somit: 25.000 Euro – 10.000 Euro = 15.000 Euro. Der Zugewinn der Ehefrau beträgt: 6.000 Euro – 5.000 Euro = 1.000 Euro.
Bis wann wird der Zugewinn berechnet?
Maßgeblicher Stichtag für die Zugewinnberechnung ist heute grundsätzlich gemäß § 1384 BGB der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Seit dem 31.08.2009 kommt es dagegen gemäß § 1384 BGB bei der Zugewinnberechnung allein auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags gemäß § 1384 BGB an (Stichtagsprinzip).
Ist eine Scheidung aus dem gemeinsamen Haus möglich?
Wer bei einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus auszieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Kommen die Ehepartner zu keiner einvernehmlichen Lösung, muss das Gericht entscheiden. Dabei sind gemeinsame Kinder und weitere Kriterien wie beispielsweise die Gesundheit beider Ehepartner einzubeziehen.
Ist ein Hausverkauf bei Scheidung problematisch?
Problematisch bei einem Hausverkauf bei Scheidung ist zunächst der Umstand, dass sich ein Haus nicht wie ein Geldanspruch einfach teilen bzw. ausbezahlen lässt. Für zur Finanzierung aufgenommene Kredite haftet der Ehepartner, der die Haftung übernommen hat.
Wie schätzen sie das Haus bei einer Scheidung?
Für die Berechnung der Auszahlung ist das Haus bei einer Scheidung zu schätzen. Wenn Sie den Verkehrswert der Immobilie kennen, lässt sich der Auszahlungsbetrag unter Berücksichtigung von Eigengut und Wertsteigerungen einfach ermitteln. Scheidung: Haus schätzen?
Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung mit Hausverkauf erfolgt die Vermögensaufteilung meist nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Alleineigentum: Das Haus gehört beim Alleineigentum nur einem Eigentümer, also entweder dem Ehemann oder der Ehefrau. Bei einer Scheidung hat der andere Ehepartner keinen Anspruch auf die Immobilie.