Welche Rechte hat die Frau nach der Scheidung?
Wichtig: Bei Scheidung sind die Rechte der Frau denen ihres Ehemannes gleichgestellt. Jeder Ehegatte darf die Scheidung beantragen, Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Co. geltend machen, soweit diese entstanden sind. Das Scheidungsrecht trifft keine geschlechtsspezifischen Unterscheidungen.
Was habe ich für Rechte als Ehefrau?
Mit der Eheschließung haben die Eheleute einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und sie tragen füreinander Verantwortung. Die Rechtsprechung versteht darunter, dass beide voneinander Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand und häusliche Gemeinschaft verlangen können.
Was gilt für die Ehefrau und den Ehemann?
Nicht nur für die Ehefrau, sondern auch für den Ehemann gibt es Unterhalt, denn dass deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen. Der Ehemann kann 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw.
Was ist die Zustellung einer Scheidung?
Zustellung ist die beurkundete Übergabe eines Schriftstücks. Dadurch hat Ihr Ehepartner als Adressat die Möglichkeit, von Ihrem Antrag Kenntnis zu nehmen und wird darüber unterrichtet, dass Sie die Scheidung beantragt haben. Die amtliche Zustellung ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Scheidungsverfahren in Gang kommt.
Ist die Trennung in Scheidungsverfahren zulässig?
In Scheidungsverfahren ist es jedoch keine Seltenheit, dass sich Ehepartner trennen, ohne dass der eine vom anderen weiß, wo er sich nach der Trennung aufhält. Können Sie in Ihrem Scheidungsantrag keine ladungsfähige Anschrift benennen, wäre Ihr Scheidungsantrag mangels Angabe einer ladungsfähigen Handschrift nicht zulässig.
Kann man bei Gericht die Scheidung beantragen?
Beantragen Sie bei Gericht die Scheidung, muss das Gericht Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zustellen. Zustellung ist die beurkundete Übergabe eines Schriftstücks. Dadurch hat Ihr Ehepartner als Adressat die Möglichkeit, von Ihrem Antrag Kenntnis zu nehmen und wird darüber unterrichtet, dass Sie die Scheidung beantragt haben.