FAQ

Ist das Kindergeld getrennt oder geschieden?

Ist das Kindergeld getrennt oder geschieden?

(1) Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. (2) Lebt das Kind bei beiden Elternteilen in verschiedenen Haushalten, so kommt es darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelschwerpunkt hat.

Was gilt für die Auszahlung vom Kindergeld?

Grundsätzlich gilt hierbei: Je höher die Endziffer, desto später im Monat erfolgt die Auszahlung vom Kindergeld. Die konkreten Auszahlungstermine für jeden Monat des aktuellen Jahres können Sie der Webseite der Bundesagentur für Arbeit entnehmen oder bei Ihrer Familienkasse erfragen.

Wie können sie Kindergeld für sich selbst bekommen?

Als Vollwaise können Sie Kindergeld für sich selbst erhalten, wenn Sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die das Kindergeld bekommen. Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist, können ebenfalls das Kindergeld für sich selbst bekommen.

Wann kann das Kindergeld beantragt werden?

Das Kindergeld kann beantragt werden, sobald Ihr Baby auf der Welt ist. Es besteht die Möglichkeit, das Formular dafür bereits während der Schwangerschaft anzufordern und vorzubereiten, damit Sie den Antrag nach der Geburt so schnell wie möglich versenden können.

Wie kann der Unterhaltsverpflichtete das Kindergeld zurückbezahlen?

Der Unterhaltsverpflichtete muss das Kindergeld, das er an den anderen Elternteil weitergeleitet hat, an die Familienkasse zurückbezahlen und bekommt es vom anderen Elternteil nicht erstattet. Der andere Elternteil kann dagegen für vier Jahre rückwirkend das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.

Ist nun eine Scheidung rechtskräftig?

Ist nun eine Scheidung rechtskräftig, wird, wenn sich die Obhutssituation des Kindes geändert hat, die Festsetzung des Kindergeldes von der Behörde aufgehoben. Das will heißen, von der Änderung an, ist das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückzuzahlen, beziehungsweise an den nun berechtigten Partner zu überweisen.

Kann die Familienkasse das Kindergeld zurückfordern?

Rückforderung des Kindergeldes durch Familienkasse: Hat ein Elternteil Kindergeld bezogen, in dessen Haushalt das Kind nicht gelebt hat, kann die Familienkasse das Kindergeld von diesem zurückfordern.

Kategorie: FAQ

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