Wie lange geht die beistandschaft vom Jugendamt?

Wie lange geht die beistandschaft vom Jugendamt?

Die Beistandschaft des Jugendamts kann auf Antrag der Mutter bereits vor der Geburt beginnen und endet automatisch mit dem 18. Geburtstag der Kinder.

Was bedeutet Beendigung der Beistandschaft?

Ende der Beistandschaft Die Beistandschaft endet, wenn der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (z. B. Wegzug ins Ausland, Volljährigkeit des Kindes). Die Beistandschaft kann auch teilweise beendet werden.

Wann braucht man eine Beistandschaft?

Beistandschaft beim Jugendamt beantragen Antragsberechtigt ist der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat oder, bei gemeinsamem Sorgerecht beider Eltern, der Elternteil, bei dem das Kind lebt beziehungsweise dem die überwiegende Betreuung des Kindes obliegt (vgl.

Wie kann ein Antrag ans Familiengericht gestellt werden?

Ein Antrag ans Familiengericht wird immer in einer “Sache” gestellt: Unterhalt, Umgang, Sorge, u.a. Ein Antrag kann auch immer nur eine Sache betreffen.

Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?

Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.

Ist das Verfahren vor dem Familiengericht geregelt?

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist in dem seit dem 01.09.2009 geltenden Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG geregelt, das teilweise auf Vorschriften der Zivilprozessordnung – ZPO – verweist.

Wie wird das Hinwirken des Familiengerichts protokolliert?

Erzielen die Eltern durch das Hinwirken des Familiengerichts nunmehr ein Einvernehmen über die Ausübung des Umgangs, wird dies als gerichtlich gebilligter Vergleich protokolliert, der die bisherige Regelung ersetzt.

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