Wann kann ein schwerbehinderter Lehrer in Pension gehen?
Grundsätzlich ist eine Versetzung in den Ruhestand auf Antrag wegen einer Schwerbehinderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Hierbei wird ein Versorgungsabschlag von 0,3 % pro Monat erhoben, maximal 10,80 % bis zum Ablauf des Monats in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird.
Wann kann ein schwerbehinderter Beamter in Rente gehen?
Der Anspruch auf ein abschlagsfreies Ruhegehalt bei Schwerbehinderung wird von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme wird vom 60. Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Kann man mit Schwerbehinderung früher in Pension gehen?
Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Wer 1954 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge – also ohne Rentenkürzung – diese Altersrente erhalten.
Wie hoch ist der Versorgungsabschlag für Ruhestandsversetzung?
Auch dieser Abschlag beträgt 3,6 Prozent für jedes Jahr Ruhestand vor Vollendung des 63. (65.) Lebensjahres, ebenfalls höchstens aber 10,8 Prozent. Ausgenommen vom Versorgungsabschlag sind die Fälle einer Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls (Unfallruhegehalt).
Was ist mit der Einführung von versorgungsabschlägen in den 90er-Jahren zurückgegangen?
Festzustellen ist, dass mit der Einführung von Versorgungsabschlägen in den 90er-Jahren die Anzahl derjenigen Beamten, welche vorzeitig in den Ruhestand getreten sind, signifikant zurückgegangen ist.
Was ist ein vorzeitiger Ruhestand in Bayern 2019?
Beispiel eines vorzeitigen Ruhestandseintritts im Jahr 2019 in Bayern: Auf Antrag gem. Art. 64 Nr. 1 BayBeamtG: Mit Vollendung des 64. Lebensjahres Maßgebliche Regelaltersgrenze gem. Art. 143 BayBeamtG: 65 und 8 Monate Versorgungsabschlag für 20 Monate à 0,3 Prozent = 6,0 Prozent Ruhegehalt (angenommen): 2.600,00 Euro
Wie hoch ist der Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit?
Der maximale Versorgungsabschlag ist jedoch – abgesehen vom Antragsruhestand mit dem weiterhin 63. Lebensjahr (max. 14,4 Prozent) – bei Dienstunfähigkeit auch künftig auf 10,8 Prozent begrenzt.