Wie lange aufstockungsunterhalt nach Scheidung?
Mit Blick auf das bereits erwähnte Prinzip der Eigenverantwortung wird der Aufstockungsunterhalt meist nur für eine Übergangszeit gewährt und gemäß § 1578b BGB befristet, im Regelfall auf maximal drei Jahre. Länger wird der Aufstockungsanspruch nur in Ausnahmefällen zugesprochen, etwa bei einer sehr langen Ehe.
Wie lange Ausgleichsunterhalt?
Wie lange muss Aufstockungsunterhalt gezahlt werden? Die Zahlung des Unterhalts ist befristet, wobei keine definierte Zeitdauer besteht. Grundsätzlich wird eine Zahlungsperiode von 1 bis 4 Jahren angesetzt, in Abhängigkeit davon, wie lange die Ehe bestanden hat.
Was ist der Anspruch auf Unterhalt bei der Scheidung?
Der Anspruch auf Unterhalt bei der Scheidung kann dadurch also ebenso wenig verkürzt wie der Anspruch selbst ausgeschlossen werden. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt) besteht ab dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils.
Wie lange muss der Unterhalt für die Ehefrau gezahlt werden?
Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen. Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt.
Was ist der Anspruch auf Unterhalt bei der Trennung?
Der Anspruch auf „Unterhalt bei der Trennung“ für die Ehefrau beginnt mit der Trennung vom Ehemann und kommt zum Tragen, wenn sie keine oder geringere Einkünfte als der Ehemann hat.
Wie kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt versagt werden?
Die Herabsetzung und die zeitliche Begrenzung des Unterhalts können miteinander kombiniert werden, § 1578 Abs. 3 BGB. Der Berechtigte kann seinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken mit der Folge, dass der Unterhalt herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder – der bedeutsamste Fall – versagt wird, § 1579 BGB.