Wie ist die Höhe der zu zahlenden Alimente geregelt?
Die Höhe der zu zahlenden Alimente kann individuell vereinbart oder kraft Gesetz durch das Familiengericht geregelt werden. Familiengerichte orientieren sich bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt meist an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Was ist die genaue Berechnung der Alimente in Österreich?
Die genaue Berechnung der Alimente in Österreich muss nicht selbstständig durchgeführt werden. Die Festlegung der Höhe geschieht entweder durch das Gericht oder Jugendamt. Hierbei wird kein monatlicher, sondern ein Jahresgehaltszettel benötigt.
Welche Alimente werden in Deutschland berechnet?
Alimente werden in Deutschland normalerweise anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nachehelicher Unterhalt wird gelegentlich ebenfalls als Alimente bezeichnet und wird an bedürftige Ex-Partner gezahlt.
Wann müssen Alimente gezahlt werden?
Es brauchen nur dann Alimente gezahlt zu werden, wenn sich aufgrund der besonderen Situation des erwachsenen Kindes ein Unterhaltsanspruch nach Maßgabe der §§ 1601 ff BGB begründet. Allgemein sind Verwandte in gerader Linie (Blutsverwandte) nämlich verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Welche Bedeutung hat der Begriff “Alimente” in Österreich?
Im engeren Sinne jedoch bezieht sich der Begriff “Alimente” in seiner Bedeutung auf den Kindesunterhalt – vor allem den für ein nichtehelich geborenes Kind – und ist eher in Österreich üblich. Denn auch diese haben bei Trennung der Eltern einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem familienfernen Elternteil.