Was ist der Kinderschutzdienst?
Der KinderSchutzDienst ist ein Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen wie z. B. sexuellem Missbrauch, körperlicher und/oder seelischer Misshandlung und Vernachlässigung. Zwei geschulte Fachkräfte sind Ansprechpartner für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie für Erwachsene mit speziellen Fragen zur Thematik.
Wie steht der Berliner Notdienst für Kinder und Jugendliche zur Verfügung?
Zur Beratung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen stehen der Kinder-, Jugend-, Mädchennotdienst, die Kontakt- und Beratungsstelle (KuB) mit dem „Sleep In“ sowie die Hotline-Kinderschutz rund-um-die-Uhr an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt der Berliner Notdienst Kinderschutz außerhalb…
Wann startet die Kampagne der Kinderschutz-Zentren?
Am 01. September 2021 startet die Kampagne der Kinderschutz-Zentren zum Thema „Partnerschaftsgewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder“.
Was sind die Rechtsgrundlagen im Kinderschutz?
Rechtsgrundlagen im Kinderschutz 89 § 1663 BGB – Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung § 1666 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 8a SGB VIII – Der Schutzauftrag von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe § 4 KKG – Der Schutzauftrag anderer Fachkräfte § 8b SGB VIII – Das Recht auf fachliche Beratung
Der Kinderschutzdienst ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei körperlicher und /oder seelischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, Miterleben häuslicher Gewalt
Was ist der beste Schutz für Kinder?
Vorrang: Unterstutzung der Eltern. Der beste Schutz für Kinder sind starke Eltern. Deshalb richtet das Jugendamt selbst in Gefahrensituationen zuallererst den Blick auf das, was Eltern (noch) zu leisten in der Lage sind, und bestärkt sie, die Sorge für ihre Kinder zu übernehmen.
Was ist das Recht auf Kinderschutz in der Verfassung?
Es sind die Eltern, die ihre Kinder am besten kennen und denen ihr Wohl am stärksten am Herzen liegt. Deshalb schreibt unsere Verfassung – das Grundgesetz – das Recht auf Erzie- hung den Eltern zu. Das Jugendamt leistet den besten Kinderschutz, wenn es Eltern in ihrer Sorge für ihre Kinder stärkt und zur Seite steht.