Was sind die Urheber einer juristischen Person?
Urheber können nur natürliche Personen sein, eine juristische Person hingegen nicht. Bei einem Foto, das ein Fotograph im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Unternehmen aufnimmt, wird deshalb der Fotograph Urheber und nicht das Unternehmen. Ein Fotograf kann einer juristischen Person aber natürlich Nutzungsrechte einräumen.
Warum verwende ich urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers?
Verwendet man urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers, kann das zu einer Abmahnung führen und bei erneutem Verstoß teuer werden. Aber es ist nicht nur Werknutzer, sondern auch für die Urheber selbst wichtig, zu wissen, wann welche Werke geschützt sind und welche Möglichkeiten man bei einem Urheberrechtsverstoß hat.
Ist die Rechtsnorm unvollständig?
Die Rechtsnorm besteht regelmäßig aus einem (abstrakten) Tatbestand und einer (abstrakten) Rechtsfolge. Ausnahmsweise kann sie auch unvollständig sein (z.B. erläuternde R. wie §90 BGB, einschränkende R. oder verweisende R. wie § 823 II BGB).
Was gibt es für das Urheberrecht?
Es gibt das Urheberpersönlichkeitsrecht (Der Urheber kann über die Veröffentlich des Werkes selbst bestimmen, sowie z. B. ein Veröffentlichungs-/Verbreitungsverbot veranlassen). Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und mit Ablauf dieser Frist wird das Werk ‚gemeinfrei’, es kann also von jedem frei verwendet werden.
Wie schützt das Urheberrecht das Werk des Urhebers?
Das Urheberrecht schützt das Werk des Urhebers. Das Werk ist die manifestierte Idee des Urhebers. Es muss sich in einer für die menschlichen Sinne wahrnehmbaren Form befinden und darf keine zufällige oder naturgegebene Anordnung sein. Der entscheidende Faktor ist die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers nach § 2 Abs. 2 UrhG.
Was bedeutet das Urheberrecht für dich als Gründer?
Urheberrecht setzt also den rechtlichen Rahmen für Urheber und Verwerter, in Form der ihnen zustehenden Rechte. Somit wird das Urheberrecht für Dich als Gründer in zweierlei Hinsichten relevant.