Was bedeutet das Wort Scheidung?
Als „Scheidung“ oder auch als „Ehescheidung“ wird die formelle juristische Auflösung einer Ehe bezeichnet. Mit Eintritt der Scheidung erlangen die Ex-Ehepartner den Familienstand „geschieden“, welcher neben „ledig“, „verwitwet“ und „verheiratet“ zu den weltweit üblichen Familienständen zählt.
Woher kommt das Wort Scheidung?
[1] transitiv: räumlich voneinander trennen. [2] sich scheiden: die Ehe auflösen. Erbwort von mittelhochdeutsch scheiden → gmh, althochdeutsch sceidan → goh mit der ursprünglichen Bedeutung „(ab)schneiden, spalten, trennen“.
Wie geht es mit dem Scheidungsverfahren?
Wir wollen dabei Schritt für Schritt den Verlauf des Scheidungsverfahrens erläutern. Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden.
Welche Schritte gibt es für eine Scheidung?
Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang.
Ist der Ablauf der Scheidung beschleunigt?
Tipp: Der gesamte Ablauf der Scheidung lässt sich beschleunigen, wenn bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, besteht immer auch die Möglichkeit, während des Gerichtstermins über die noch strittigen Punkte einen Vergleich zu schließen.
Was ist bei der Vorbereitung der Scheidung geregelt?
Bei der Vorbereitung der Scheidung kommt es darauf an, dass sich die Ehepartner im Vorfeld des Verfahrens in den wichtigsten Punkten einigen. Alle Angelegenheiten, die vor der Scheidung geregelt wurden, müssen im Verfahren nicht mehr geregelt werden. Zu diesen Angelegenheiten zählen zum Beispiel Unterhaltsfragen.