Kann ich eine Insolvenz privat selber beantragen?
Wenn Sie es sich zutrauen können Sie den Antrag selbst ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Nach 2 bis 4 Wochen wird das Amtsgericht sich bei Ihnen melden und Ihnen einen Treuhänder zuweisen. Dieser ist dann Ihr Ansprechpartner wehrend des Insolvenzverfahrens.
Wie beantragt man ein Insolvenzverfahren?
Grundsätzlich müssen Schuldner die Insolvenz beim Amtsgericht beantragen. Dieses ist als Insolvenzgericht für die Bearbeitung des Insolvenzantrags zuständig. Es muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Antragsteller eine Firmeninsolvenz oder Privatinsolvenz anmelden möchte.
Was markiert den Anfang eines Insolvenzverfahrens?
Den Anfang des sogenannten Insolvenzverfahrens markiert die Einreichung des Antrags auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Er muss schriftlich erfolgen und eine Insolvenzursache enthalten. Gründe sind neben der akuten Zahlungsunfähigkeit auch die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens.
Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.
Wie können Selbstständige eine private Insolvenz anmelden?
Selbstständige können in der Regel keine private Insolvenz anmelden. Sie müssen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Jedoch können ehemalige Selbstständige einen Privatinsolvenzantrag stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen, welche in § 304 der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten sind, erfüllen:
Wie geht es bei der Insolvenzverwalterin?
In einem vom Gericht festgelegten Schlusstermin gibt der Insolvenzverwalter oder die -verwalterin Rechenschaft über den Verfahrensverlauf ab. Anschließend muss das Gericht die Verwendung des verbliebenen Unternehmensvermögens bewilligen. Dabei stehen die Kosten des Verfahrens an erster Stelle.