Kann der Anwalt für sie oder ihren Ehepartner tätig werden?
Auch wenn Sie gemeinsam vor dem Schreibtisch des Anwalts sitzen, kann nur ein Ehepartner in die Rolle des Mandanten schlüpfen. Nur wenn klar ausgesprochen ist, welcher Ehepartner Mandant des Anwalts wird und welcher Ehepartner nicht Mandant des Anwalts wird, kann der Anwalt für Sie oder Ihren Ehepartner tätig werden.
Wie kann der Scheidungsanwalt beauftragt werden?
Da ein Anwalt stets darauf hinarbeitet, die bestmöglichen Konditionen für den eigenen Mandanten zu erwirken, wird eine objektive Vertretung beider Scheidungswilligen unterbunden. Nur einer der Ehegatten kann den Scheidungsanwalt mit der Vertretung beauftragen, sodass bei Scheidung kein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden kann.
Was ist die Anwaltspflicht bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung herrscht gemäß § 114 FamFG Anwaltspflicht. Scheidungswillige müssen sich also bei Gericht in Scheidungssachen von einem Anwalt vertreten lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt. Dieser reicht Anträge ein und steht seinem Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Kann ein Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen?
Allenfalls dann, wenn Ihr Scheidungsverfahren nur noch eine Formalie darstellt, kann ein Anwalt bereit sein, auch bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung für einen Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen, wenn der andere Ehepartner auf eine anwaltliche Vertretung ausdrücklich verzichtet.
Kann der Anwalt die Anwaltsgebühren zurückzahlen?
Haben Sie jedoch eine höhere Vorschusszahlung geleistet als Anwaltsgebühren anfallen, ist Ihr Anwalt verpflichtet, den Überschuss zurückzuzahlen. Verliert der Prozessgegner vor Gericht und muss hierauf die Anwaltskosten des Gewinners begleichen]
Sind sie mit ihrem Ehepartner in der Anwaltspraxis vertreten?
Erscheinen Sie mit Ihrem Ehepartner in der Anwaltspraxis, wird der Anwalt darauf hinweisen, dass er nur einen Ehepartner als Mandanten vertreten kann. Nur dann, wenn die Mandantenrolle geklärt ist, kann der Anwalt auch den anderen Ehepartner einbeziehen und ein Informationsgespräch mit Ihnen beiden führen.
Wie können sie den Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehepartner geltend machen?
Je nach Ergebnis, müssen Sie zunächst den Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehepartner geltend machen oder, wenn ein solcher Anspruch nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist, im nächsten Schritt Verfahrenskostenhilfe bei der Gerichtskasse beantragen.