Wie richtet sich die Eheschließung aus?
Die Eheschließung richtet sich regulär nach den Voraussetzungen gem. §§ 1303 ff. BGB. Bei einer Heirat zwischen einem deutschen Staatsbürger und einem Nicht-EU-Ausländer oder zwei nicht Nicht-EU-Ausländern in Deutschland müssen noch andere Gesetze beachtet werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland?
Für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland sind jedoch weitere Bedingungen geknüpft: Sie dürfen nicht straffällig geworden sein. Sie benötigen gute Kenntnisse der deutschen Sprache und müssen in der Lage sein, sich in das deutsche Gesellschaftssystem integrieren zu können.
Ist der Ehegatte volljährig?
Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.“ Die Entscheidung des Familiengerichtes ist dabei immer eine Einzelfallentscheidung. Bei nicht EU-Bürgern kommt zudem noch eine weitere Voraussetzung hinzu, die in § 1309 Abs.1 BGB gesetzlich normiert ist.
Was ist eine Aufenthaltserlaubnis nach der Hochzeit?
Die Aufenthaltserlaubnis ist auch nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitserlaubnis nach der Hochzeit. Grundsätzlich haben Sie zwar Anspruch auf eine Erteilung der Berechtigung, Sie müssen diese aber bei der Agentur für Arbeit eigens beantragen. Daraufhin erhalten Sie einen entsprechenden Eintrag in Ihrem Aufenthaltstitel]
Wie geht es mit der Heiratsurkunde in Deutschland?
Zurück in Deutschland geht es allerdings nicht ganz ohne Behördengänge. Die mitgebrachte Heiratsurkunde muss nämlich nachträglich anerkannt werden. Das kann aber auch durchaus seine Vorteile haben.
Ist es in Spanien unmöglich zu heiraten?
Eigentlich ist es in Spanien für Nicht-Staatsangehörige nahezu unmöglich zu heiraten. Einzige Ausnahme bildet das britische Überseegebiet Gibraltar, das mit seinen gerade mal 7 Quadratkilometern zwar irgendwie zu Spanien gehört, aber weiterhin als britische Kolonie angesehen wird. Die Bewohner wollen das so.
Was gibt es für eine stimmungsvolle Hochzeit?
Glühwein, Lagerfeuer und rustikales Ambiente sorgen für eine sehr stimmungsvolle Hochzeit, an die jeder gern zurückdenken wird. Bedenklich: Weihnachten und Silvester feiern die meisten Menschen im Kreis ihrer Familie. Die Gäste bleiben möglicherweise der Einladung fern. Sparen: Zum Empfang gibt es selbst gewürzten Glühwein oder Tee.
Was muss der ausländische Verlobte vorlegen?
Nach § 1309 Abs. 1 BGB muss der oder die ausländische Verlobte ansonsten dem Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis gibt Auskunft darüber, ob bezüglich der Heirat und Ehe des Ausländers in seiner Heimat Hindernisse entgegenstehen. So sollen Doppelehen und unwirksame Ehen verhindert werden.
Ist die Namenswahl in Deutschland nicht anerkannt?
Hinsichtlich der Namenswahl empfiehlt es sich, sich über das Namensrecht des Herkunftslandes zu informieren. Während es in Deutschland üblich ist, dass man bei einer Heirat frei entscheiden kann, ob man den Namen der Frau oder des Mannes oder keinen gemeinsamen Familiennamen wählt, ist das in einigen Ländern nicht anerkannt.
Kann das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt werden?
Sobald das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt hat, kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein eventuell erforderliches Visum beantragt werden. Ob ein Visum zur Einreise erforderlich ist, erfahren Sie hier:
Ist eine Eheschließung in einem deutschen Standesbeamten möglich?
Sollte eine Eheschließung in einem Land ausnahmsweise nicht möglich sein, können Sie die Ehe selbstverständlich immer vor jedem deutschen Standesbeamten in Deutschland schließen.
Was ist ein heiratsvisum?
Bei einem Heiratsvisum handelt es sich um ein sog. Visum zum Zwecke der Eheschließung. Es handelt sich hierbei um ein nationales Visum im Sinne des § 6 Abs. 3 AufenthG. Welche Unterlagen sind zur Heirat erforderlich?