Ist der Versicherte selbst verantwortlich für den Schäden?
Wenn sich allerdings zeigt, dass der Versicherte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, ist er selbst für dessen Regulierung verantwortlich – dann ist es das gute Recht der Versicherungsgesellschaft, die Zahlung zu verweigern. Dies gilt ebenso, wenn man sich selbst körperliche Schäden zufügt.
Was sind Sachschäden für die private Haftpflichtversicherung?
Personenschäden können beispielsweise Behandlungskosten nach sich ziehen, während Sachschäden sich auf Gegenstände beziehen. Beschädigt der Versicherte zum Beispiel eine wertvolle Vase des Nachbarn, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.
Kann der Versicherer wirklich zur Zahlung verpflichtet sein?
Nur so lässt sich ausfindig machen, ob der Versicherer wirklich nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Häufig passiert es jedoch auch, dass Versicherer die Zahlung zwar nicht komplett ablehnen, aber die Schadensregulierung verzögert ausführen.
Welche Schäden trägt die Haftpflichtversicherung?
Stolpert man also selbst und verletzt sich selbst schwer, trägt die Unfallversicherung die Kosten hierfür nicht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, welche durch Leichtsinn, Unachtsamkeit oder einfach durch ein dummes Missgeschick zustande kommen. Auch Fahrlässigkeit ist normalerweise in der Versicherung enthalten.
Wie funktioniert die Abwicklung eines Schadens ohne Versicherung?
Für den Unfallverursacher hat die Abwicklung eines Schadens ohne Versicherung einen großen Vorteil: Nach einem gemeldeten Unfall erfolgt in der Regel eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dies geht mit höheren Versicherungsbeiträgen einher.
Wie klären sie die Schuldfrage an die Versicherung?
Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären sein, sollten Sie auch auf ein Einigungsprotokoll verzichten. Regeln Sie den Unfall dann lieber über die Versicherung und verwenden für das Schreiben an die Versicherung zur Schadensregulierung unsere Vorlage.
Wie erfolgt die Einschaltung eines versicherungsgutachters?
Einschaltung eines Versicherungsgutachters: Bei Schäden über EUR 5.000,00 ist zwingend ein Versicherungsgutachter der Gesellschaft hinzu zu holen, der dann über die weitere Schadensregulierung entscheidet.