Wie darf der sorgeberechtigte Elternteil mit den Kindern wegziehen?
Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, ist nicht verpflichtet, am ehemaligen Familienwohnsitz oder in dessen Nähe zu bleiben, um die Umgangskontakte zu erleichtern. Vielmehr darf er mit den Kindern wegziehen, grundsätzlich auch in ein anderes Bundesland oder ins Ausland (OLG Hamburg vom 23.8.02 – 7 UF 66/02).
Ist der Elternteil verpflichtet zu Zahlung von Kindesunterhalt?
Nach der Trennung der Eltern ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet – sofern er dazu leistungsfähig ist. Zugleich ist er berechtigt, in regelmäßigen Abständen Umgang mit seinem Kind zu haben.
Wie können Alltagsentscheidungen von dem Elternteil getroffen werden?
In diesem Sinne können gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB Alltagsentscheidungen von dem Elternteil allein getroffen werden bei dem das Kind lebt oder sich aktuell einver- nehmlich aufhält. Somit kann dieser Elternteil z. B. auch entscheiden, dass der andere Elternteil das Kind nicht mehr aus der Kita abholen darf.
Wer darf das Kind abholen?
Abholberechtigte bestimmen Im Betreuungsvertrag oder in einer schriftlichen Erklärung sollte im Sinne einer Vollmacht mit den sorgeberechtigten Eltern festgelegt werden, wer das Kind abholen darf. Zumeist erklären die Eltern noch andere Personen für abholberechtigt, wie minderjährige Familienmitglieder, Verwandte oder Nachbarn.
Wie entfällt der Beitrag für Kinderlose?
Der Beitragszuschlag für Kinderlose entfällt dann für die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern. Die Elterneigenschaft ist gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Als Nachweise kommen u. a. in Betracht: In Zweifelsfällen entscheidet die Krankenkasse oder die Pflegekasse.
Was sind weitergehende Regelungen bei Kindern zulässig?
Weitergehende Regelungen sind unter Beachtung des Kindeswohls zulässig. Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, ist nicht verpflichtet, am ehemaligen Familienwohnsitz oder in dessen Nähe zu bleiben, um die Umgangskontakte zu erleichtern.