Wie kann ich eine zweite Meinung einholen?

Wie kann ich eine zweite Meinung einholen?

Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot, das Sie nicht in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, finden Sie im Internet eine Liste der dafür zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach geeigneten Spezialisten nachfragen.

Wer übernimmt die Zweitmeinung?

Wird eine zweite Meinung benötigt, stehen viele Patienten erst einmal vor der Frage, wer dafür die Kosten übernimmt. Im Sozialgesetzbuch 5 sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, aber die Zweitmeinung ist hier nicht aufgeführt.

Was ist das Recht auf eine Zweitmeinung?

Darin wurde festgeschrieben, dass Patienten grundsätzlich ein Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung haben. Dies bedeutet, dass Ärzte kooperieren müssen, wenn ein Patient den Wunsch einer Beurteilung durch einen zweiten, unabhängigen Arzt hat. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Was ist eine Zweitmeinung und was gehört dazu?

Was ist eine Zweitmeinung und was gehört dazu? Eine Zweitmeinung soll als unabhängige, neutrale ärztliche Meinung abgegeben werden. Sie soll sich auf die Beratung des Patienten zur Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und zu möglichen eingriffsvermeidenden Behandlungsalternativen fokussieren.

Wie teilt man eine Zweitmeinung mit?

Abschließend teilt der Experte im Rahmen eines Patientengesprächs seine Einschätzung mit. Die Zweitmeinung wird zudem schriftlich ausgehändigt. Die zweite Meinung vom Zahnarzt enthält eine individuelle Therapieempfehlung sowie Informationen und Hinweise zur vorliegenden Erkrankung.

Ist es möglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?

Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz.

Was sind die Kosten für eine Zweitmeinung?

Die Kosten für das Erstellen einer Zweitmeinung liegen bei 650 CHF. Eine ärztliche Zweitmeinung hat in erster Linie den Zweck, dem Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Dem wird eine „Zweitmeinung“, die nur einen Preisvergleich zum Ziel hat, damit eine Krankenversicherung Ausgaben spart, nicht gerecht.

Wie wird die Zweitmeinung mitgeteilt?

Das Ergebnis der Zweitmeinung wird dem Patienten mitgeteilt – auf Wunsch auch dem Arzt, der die Indikation zu dem Eingriff gestellt hat. Falls die Patientin oder der Patient dies möchte, erhält sie oder er auch einen zusammenfassenden schriftlichen Bericht.

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