Wann wird die Wohnbeihilfe ausbezahlt?
Die Wohnbeihilfe wird üblicherweise monatlich im Voraus überwiesen. Wenn der Antrag bis zum 15. eines Monats eingebracht wird, wird die Beihilfe rückwirkend ab Monatsbeginn gewährt. Wer mit der Bezahlung der monatlichen Miete in Verzug geraten ist, kann trotzdem um Wohnbeihilfe ansuchen.
Wie kann ich die wohnbeihilfe berechnen?
Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze 300,00 Euro pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens.
Habe ich Anspruch auf Wohnbeihilfe?
Sie erfüllen eine der folgenden 2 Voraussetzungen in Bezug auf das Einkommen: Sie haben aktuell ein Einkommen das mindestens so hoch wie das Mindesteinkommen. Sie haben aktuell kein Einkommen, aber Sie hatten in den vergangenen 10 Jahren ein Einkommen, das mindestens so hoch wie das Mindesteinkommen war.
Wer hat Anspruch auf Mietzinsbeihilfe?
Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt.
Wer kann wohnbeihilfe bekommen?
Die Wohnbeihilfe kann von Familien, Alleinerziehenden, Studenten und Einzelpersonen beantragt und bezogen werden. Mit dieser Finanziellen Unterstützungen werden die Menschen spürbar entlastet. Der finanzielle Zuschuss kann sich vor allem bei Personen mit schwankendem oder geringem Einkommen lohnen.
Wann wird die Wohnbeihilfe ausbezahlt Kärnten?
Dabei handelt es sich um eine Beihilfe, die der Minderung von Kosten für gemietete Wohnungen dient. Die Beihilfe wird auf Antrag für maximal 12 Monate gewährt und bei Anspruch jeweils am Ende des Monats ausbezahlt. Die Wohnbeihilfe wird immer ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten gewährt.
Wie kann ich Wohnbeihilfe beantragen?
Wohnbeihilfe
- Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Ansuchen und Unterlagen per E-Mail an wo.post@ooe.gv.at.
- Nur Ansuchen mit allen erforderlichen und vollständigen Unterlagen können sofort erledigt werden.
Wer bekommt Wohnungsbeihilfe?
Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
Wer kann Wohnungsbeihilfe beantragen?
Wie bekommt man mietzinsbeihilfe?
1. Welche Wohnungen und Häuser fördern wir?
- Es muss eine in sich abgeschlossene Wohnung sein.
- Der Bezieher oder die Bezieherin der Beihilfe. muss die Wohnung regelmäßig benutzen. Das heißt, die Wohnung muss der Haupt-Wohnsitz sein.
- Die Wohnung muss mindestens ein Zimmer, eine Küche oder Kochnische,