Was muss man alles andern bei Namensanderung?

Was muss man alles ändern bei Namensänderung?

Checkliste für die Namensänderung

  • Klingelschild.
  • Briefkasten. Ihr solltet vorübergehend (ca.
  • Personalausweis.
  • Reisepass.
  • Führerschein.
  • Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Krankenkasse.
  • Ärzte.

Was muss ich alles nach der Hochzeit ändern?

Wichtige Behördengänge nach der Hochzeit

  • Personalausweis ändern.
  • Reisepass ändern.
  • Führerschein bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen (empfohlen, aber kein Muss)
  • Zulassungsbescheinigung I und II bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen.
  • Rundfunkgebühren-Beitragsservice informieren (das geht über dieses Formular)

Wer muss über Namensänderung informiert werden?

Die Einzugsstelle für die Rundfunkgebühren müssen Sie bei Namensänderungen informieren. Beziehen Sie Kindergeld, muss die Familienkasse über den neuen Nachnamen informiert werden, damit Sie weiterhin Ihre Bezüge erhalten. Melden Sie dem Finanzamt Ihre neue Steuerklasse.

Was ist der üblichste Fall der Namensänderung?

Dies ist der wohl üblichste Fall der Namensänderung. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden. Möchten beide Ehepartner ihren Namen behalten, können sie dennoch einen Ehenamen wählen. Diesen kann dann später ein gemeinsames Kind führen.

Wer ist zuständig für die Namensänderung?

Im Einwohneramt oder im Standesamt der Stadt bzw. Gemeinde befindet sich in aller Regel auch die Namensänderungsbehörde, die grundsätzlich für die Namensänderung zuständig ist. Etwas anderes gilt nur im Falle einer Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz, wonach das zuständige Amtsgericht über die Namensänderung entscheidet.

Kann die zuständige Behörde die Namensänderung verhängen?

Auch wenn es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen gibt, in dem die Namensänderung erfolgen muss, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld von 15 Euro dafür verhängen. Vor allem dann, wenn sie der Meinung ist, dass zu viel Zeit verstrichen ist.

Wie kann eine Namensänderung beantragt werden?

Bei der zuständigen Behörde muss die Namensänderung schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular, das bei der Behörde auch ausliegt, beantragt werden. Im Antrag ist sodann ausführlich der ‚wichtige Grund‘ darzustellen. Ferner ergeht aus dem Antrag, welche weiteren Unterlagen beigefügt werden müssen, etwa beglaubigte Kopien vom Reisepass bzw.

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