Wie durfen Anwalte fur sich und ihre Kanzlei werben?

Wie dürfen Anwälte für sich und ihre Kanzlei werben?

Grundsätzlich dürfen Anwälte für sich und ihre Kanzlei werben, u. a. hiermit: Rechtsanwälte können über ihre eigene Person und die von ihnen angebotenen Dienstleistungen in sachlicher und berufsbezogener Weise informieren. Es ist ihnen erlaubt, das Rechtsgebiet als Interessens- oder Tätigkeitsschwerpunkt anzugeben.

Wie können Rechtsanwälte über ihre eigene Person informieren?

Rechtsanwälte können über ihre eigene Person und die von ihnen angebotenen Dienstleistungen in sachlicher und berufsbezogener Weise informieren. Es ist ihnen erlaubt, das Rechtsgebiet als Interessens- oder Tätigkeitsschwerpunkt anzugeben. Auf Mandanten darf hingewiesen werden, wenn diese ausdrücklich dazu eingewilligt haben.

Was heißt ein Rechtsanwalt in einem Unternehmen?

Ein bei einem Unternehmen angestellter Rechtsanwalt heißt „Syndikus“. Er darf das Unternehmen allerdings nicht vor Gericht vertreten, weil er seinem Arbeitgeber weisungsgebunden ist. Für eine juristische Tätigkeit in einem Unternehmen, einer Behörde oder einem Verband qualifizieren auch Bachelor- und Masterstudiengänge der Rechtswissenschaften.

Wie hoch ist das monatliche Einkommen eines Rechtsanwalts?

Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Rechtsanwalts ist aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren nur schwer zu bestimmen. Als Richtmaß kannst Du von einem monatlichen Einkommen von rund 3.000 bis maximal 10.000 Euro ausgehen, wobei die Mehrzahl der Anwälte – laut entsprechenden Erhebungen – bei einem Bruttomonatslohn von ca. 4.800 Euro liegt.

Ist die Werbung für Anwälte zulässig?

Werbung für Anwälte ist also – auch in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 1 BORA – grundsätzlich zulässig. Als Faustregel gilt es zu beachten, dass die Werbung als Anwalt unbedingt ist. Nur wenn ausreichende Gründe des Gemeinwohls vorliegen und es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, kann eine Werbemaßnahme im Einzelfall unzulässig sein.

Was ist das generelle Werbeverbot für Anwälte?

Das generelle Werbeverbot für Anwälte wurde 1987 abgeschafft. Dennoch besteht bis heute in der Anwaltschaft eine gewisse Unsicherheit darüber, inwiefern Werbung für Anwälte rechtlich überhaupt zulässig ist. Laut § 43 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gilt für jeden Anwalt:

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