Ist die Kinderbetreuung durch Grosseltern abziehbar?

Ist die Kinderbetreuung durch Großeltern abziehbar?

Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar. Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Dies funktioniert sogar dann, wenn Oma und Opa die Kinder kostenlos betreuen.

Welche Auswirkungen hat die Kinderbetreuung auf die Großeltern?

Auf der anderen Seite hat die Kinderbetreuung auch positive Auswirkungen auf die Großeltern. Das Gefühl, die Familie unterstützen zu können und einen wichtigen Beitrag zu leisten, erfüllt das seelische Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Gemeinschaft. Es zeigt ihnen, dass sie (immer noch) gebraucht werden.

Was haben Kinder in ihren Großeltern?

Kinder haben in ihren Großeltern vertraute, familiäre Bezugspersonen, die dennoch etwas anders als Mama und Papa sind und meist fernab vom üblichen Alltag (sstress) stehen. Außerdem mangelt es ihnen meist nicht an Zeit und Gelassenheit. Auf der anderen Seite hat die Kinderbetreuung auch positive Auswirkungen auf die Großeltern.

Ist die Kinderbetreuung durch Großeltern steuerlich absetzbar?

Kinderbetreuung durch Großeltern steuerlich absetzbar. Denn das Fahrgeld gilt im Regelfall nicht als steuerpflichtige Einnahme, sondern als Aufwandsersatz. Damit die Kosten, die auf Eltern zukommen, wenn Großeltern die Kinder betreuen, aber tatsächlich anerkannt werden, sollte auch mit den Großeltern ein Vertrag geschlossen werden.

Welche Vorteile hat die Kinderbetreuung durch die Großeltern?

Die Kinderbetreuung durch die Großeltern hat zahlreiche Vorteile, u.a. liegt hier ein besonderes Vertrauensverhältnis vor. Doch auch hier fallen Kosten an. Seit 2012 dürfen Eltern anfallende Betreuungskosten für zum Haushalt gehörende Kinder bis 14 Jahre steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Ist eine Betreuung durch die Großeltern möglich?

Um eine Betreuung durch die Großeltern zu ermöglichen, entscheiden viele Eltern die anfallenden Fahrtkosten zu erstatten und versuchen wiederum diese Ausgaben von der Steuer abzusetzen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob dies überhaupt möglich ist oder ob es sich dabei „lediglich“ um eine familiäre Gefälligkeit handelt.

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