FAQ

Was kommt nach dem begleiteten Umgang?

Was kommt nach dem begleiteten Umgang?

Was kommt danach? Bei einer erfolgreichen Durchführung des begleiteten Umgangs erfolgt zum Abschluss die Erarbeitung einer Umgangsvereinbarung. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, wie der Umgang zwischen Kind und Umgangsberechtigten zukünftig ohne professionelle Hilfe ablaufen soll.

Wann gibt es begleiteten Umgang?

Begleiteter Umgang ist sinnvoll, wenn Kind und Elternteil bisher noch keinen Kontakt hatten und sich gegenseitig kennenlernen möchten. wenn die Kontakte zwischen Kind und Elternteil während eines laufenden Mediations- oder Gerichtsverfahrens oder einer familientherapeutischen Beratung aufrechterhalten werden sollen.

Kann sich ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet werden?

So kann sich ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil nach der Geburt eines weiteren Kindes dazu entscheiden, Elternzeit in Anspruch zu nehmen und Elterngeld beziehen. Muss dabei hingenommen werden, dass dann für den zu zahlenden Unterhalt nicht mehr genügend Einkünfte vorhanden sind? Die Antwort der Rechtsprechung lautet ganz einfach: Ja.

Wie besteht eine Pflicht zur Aufnahme einer Nebentätigkeit während der Elternzeit?

Auch eine Pflicht zur Aufnahme einer Nebentätigkeit besteht während der Elternzeit nicht. Zahlen Eltern für ihre Kinder Unterhalt, stellt sich die Frage, wie sich weitere Kinder aus neuen Beziehungen auf die Zahlungen auswirken.

Was gilt bei geschiedenen oder unverheirateten Eltern?

Und so gilt auch bei geschiedenen oder unverheirateten Eltern ein hälftiger Höchstbetrag von 2.500 €. Die Eltern können aber in der Steuererklärung auf der Anlage Kind einvernehmlich eine andere Aufteilung des Höchstbetrages beantragen, um diesen optimal nutzen zu können.

Wie wird die gesetzliche Elternzeit verdoppelt?

Wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, die gesetzliche Elternzeit von einem Jahr auf zwei Jahre zu verdoppeln, wird das monatliche Elterngeld nur noch hälftig ausbezahlt. Die Summe des Elterngeldes bleibt somit gleich – egal, ob die Elternzeit für ein Jahr oder zwei Jahre in Anspruch genommen wird.

Kategorie: FAQ

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