Welche Gelder kann ich als Schwangere beantragen?

Welche Gelder kann ich als Schwangere beantragen?

Hilfen während der Schwangerschaft

  • Geld vom Staat. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe beantragen.
  • Geld von Stiftungen.
  • Geld von der Kirche.
  • Wohngeld.
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
  • Kinderzuschlag.
  • Kinderbetreuungskosten.
  • Jugendliche Schwangere.

Wie viel Elterngeld nach Arbeitslosengeld 1?

Variante 1: Paralleler Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld. In diesem Fall wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. In der Praxis heißt das: Du bekommst höchstens 300 Euro Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld.

Kann ich auch Kindergeld für meine Schwester oder meinen Bruder bekommen?

Kann ich auch Kindergeld für meine Schwester oder meinen Bruder bekommen? Wenn Sie Ihren Bruder oder Ihre Schwester in Ihren Haushalt aufgenommen haben, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Bruder oder Ihre Schwester als Pflegekinder berücksichtigt werden können. Können auch die Großeltern das Kindergeld bekommen?

Wie hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche verdoppelt?

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat sich sogar mehr als verdoppelt. Wie es dazu kommt? Gabi kennt die Antwort: „Die Mädels haben heute im Schnitt mit 14 Jahren das erste Mal Sex. Das sind gut zwei Jahre früher als noch vor 15 Jahren Gleichzeitig hat das Wissen über Verhütung aber nicht zugenommen.

Wie viel Kinderkrankengeld haben alleinerziehende?

Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage. An den Kinderkrankentagen müssen Sie nicht arbeiten. Als Lohnausgleich können Sie Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt normalerweise 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Wie lange haften Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen?

Zusammengefasst: Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen 0–7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung 0–10 Jahre: keine eigene Haftung im motorisierten/fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz) ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h.

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