Welche Eltern haben das Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern?
Hiergegen richtete sich dessen Beschwerde. Grundsätzlich haben beide getrenntlebenden Eltern das Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern. In bestimmten Fällen kann dieses Recht aber eingeschränkt werden. Dies ist der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Umgang ggf. nicht zum Wohl des Kindes ausgeübt wird.
Hat ein sorgeberechtigter Elternteil das Recht auf Kindesentziehung?
Das heißt: Auch ein sorgeberechtigter Elternteil hat nicht das Recht, ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten den Wohnort zu wechseln und das Kind mitzunehmen – selbst dann nicht, wenn es bei ihm lebt. Ohne vorherigen richterlichen Beschluss sei das Kindesentziehung, sagt Edith Schwab.
Ist ein Eilverfahren nur bei Gefährdung des Kindes möglich?
Ein Eilverfahren zur Herausgabe des Kindes ist nur bei Gefährdung des Kindeswohl möglich. Gestellt wird der Antrag auf einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes beim zuständigen Familiengericht. Das Umgangsrecht darf nur in schwerwiegenden Fällen unterbunden werden.
Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern für ihre Kinder?
Eltern haben prinzipiell das Sorge- und Erziehungsrecht für ihre Kinder, woraus sich Rechte, aber auch Pflichten ergeben. Doch gerade hieraus ergeben sich in der täglichen Praxis viele Streitigkeiten die elterliche Sorge betreffend, die vielfach auch vor Gericht ausgetragen werden. Dem Gericht obliegt es dann, zum Wohle des Kindes zu entscheiden.
Ist diese Ablehnung durch das Kind vorgetäuscht?
Diese Ablehnung durch das Kind kann vorgetäuscht sein, in vielen Fällen äußern sich die Kinder aber wirklich ablehnend zu Umgangskontakten. Es fragt sich, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Einerseits gilt: Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts.
Wie handelt es sich um eine Kindesentführung?
Auch wenn die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, handelt es sich um eine Kindesentführung, wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland verbringt. Es sei nicht erforderlich, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehabe.
Was ist für das Kindeswohl entscheidend?
Für das Kindeswohl ist es daher entscheidend, dass die Kinder im Zuge der Trennung der Eltern in keine zusätzlichen Loyalitätskonflikte gebracht werden. Im Idealfall sollten sich beide Elternteile dieser Verantwortung bewusst sein. Leider kommt es jedoch relativ häufig vor, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind bzw. die Kinder manipuliert.