Ist ein Mietvertrag nicht zustande gekommen?

Ist ein Mietvertrag nicht zustande gekommen?

Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, ist es möglich, dass Vermieter eine Schadensersatzforderung erhalten. Nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts reichen dafür ein zugeschickter Mietvertrag und eine eingeforderte Schufa-Auskunft nicht aus.

Was ist erforderlich für den Mietvertrag?

Erforderlich für den Vertragsschluss ist eine Einigung über den Mietgegenstand, die Mietzeit, den Mietpreis und darüber, dass die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch erfolgt. Der Mietvertrag muss mindestens folgenden Inhalt haben:

Ist ein Mietvertrag nicht unterschrieben?

Solange ein Mietvertrag nicht unterschrieben ist, können Interessenten nicht sicher sein, dass ein Mietverhältnis tatsächlich zustande kommt. Erweckt der Vermieter den sicheren Eindruck, dass der Vertrag zustande kommt, muss er bei Abbruch der Vertragsverhandlungen mit einem Schadensersatzanspruch rechnen.

Ist der Mietvertrag unwirksam?

Endet das Mietverhältnis, kann der Vermieter innerhalb eines gewissen Spielraums die Farbwahl bestimmen. Besagt der Mietvertrag dagegen jedoch, dass Sie Türen, Decken und Wände stets nur weiß streichen dürfen, ist der Mietvertrag unwirksam.

Wie unterzeichnen Vermieter und Mieter einen Mietvertrag?

In der Praxis sollten beide Parteien darauf hinwirken, dass der Mietvertrag möglichst zügig persönlich in Schriftform unterzeichnet wird. Idealerweise unterzeichnen Vermieter und Mieter ein Original und tauschen die Verträge im Anschluss aus. Dann ist der Fall klar und der Mietvertrag zweifelsfrei gültig.

Hat der Vermieter Mängel oder konnte die Wohnung nicht besichtigen?

Hat der Vermieter Mängel verschwiegen oder konnte der Mieter die Wohnung nicht besichtigen, darf er vom Mietvertrag zurücktreten. Voraussetzung für den Widerruf des Mietvertrags ist, dass der Vermieter Unternehmer ist und es sich um einen Mietvertrag für Wohnräume handelt.

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