Kann ich von einer Vollmacht zurücktreten?
Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht ablehnen. Selbst wenn ein Bevollmächtigter sein Amt bereits ausführt, kann er jederzeit wieder davon zurücktreten. Laut § 172 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bleibt die Vertretungsmacht so lange bestehen, bis die Vollmachtsurkunde an den Vollmachtgeber zurückgegeben wird.
Kann der Bevollmächtigte eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Tatsächlich hat der Vollmachtgeber grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen und damit unwirksam zu machen. In diesem Zusammenhang kann der Vollmachtgeber vom Bevollmächtigten auch verlangen, dass dieser ihm die Vollmachtsurkunde herausgibt, § 175 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Kann man die Vollmacht eines Bevollmächtigten widerrufen?
Die Vollmacht eines Bevollmächtigten kann jederzeit von einem anderen Bevollmächtigten widerrufen werden, wenn das Recht zum Widerruf von seiner Vollmacht umfasst ist. Ist der Vollmacht nicht ausdrücklich zu entnehmen, ob ein Widerrufsrecht enthalten ist oder nicht, bestehen unterschiedliche Ansichten, ob ein Recht zum Widerruf besteht.
Kann ein Testamentsvollstrecker die Vollmacht widerrufen?
Auch ein Testamentsvollstrecker kann die Vollmacht widerrufen Im Prinzip ist es für einen Erblasser eine gute Idee, neben der Regelung der Vermögensnachfolge in einem Testament oder einem Erbvertrag einer Vertrauensperson eine Vollmacht für die Abwicklung der letzten Angelegenheiten zu erteilen.
Wie kann der Widerruf der Vorsorgevollmacht vermerkt werden?
Außerdem sollte der Vollmachtgeber den Notar über den Widerruf der Vollmacht informieren, damit der Widerruf der Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden kann. Gegenüber einer Löschung der Eintragung im zentralen Vorsorgeregister hat die Eintragung des Widerrufs den Vorteil, dass der Widerruf im Register vermerkt wird.
Wann endet eine Vollmacht?
Wann eine Vollmacht genau endet, hängt von ihrem Inhalt ab. Der Vollmachtgeber kann die Dauer entweder zeitlich befristen oder ihr Ende von einer bestimmten Handlung abhängig machen. In beiden Fällen endet die Vollmacht dann automatisch. Soll diese vorzeitig beendet werden, dann muss die Vollmacht widerrufen werden.