Wie zahlt man Gerichtskosten im Familienrecht?

Wie zahlt man Gerichtskosten im Familienrecht?

Das spiegelt sich bereits deutlich in der üblichen hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten – in anderen Rechtsgebieten zahlt derjenige, der das Verfahren “verursacht” hat, also notwendig gemacht hat. Nicht so im Familienrecht, hier werden – einzelne, seltene Sonderfälle außen vor – die Gerichtskosten unter den Parteien aufgeteilt.

Was ist ein Gerichtstermin?

Das heisst, einen Gerichtstermin festlegen, zu welchem alle kommen sollen. Wiederum kann hierbei zumeist eine Terminverlegung aus wichtigem Grund beantragt werden, sofern einer der Beteiligten nicht in der Lage ist, an dem geplanten Termin zu erscheinen. Eine Ausnahme bilden hierbei die Verfahren in Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht/Umgnagsrecht).

Warum argumentiert der Vater gegen die Anwältin?

Der Vater argumentiert, dass die Anwältin durch Vertretung der Mutter die im Haushalt der Mutter seines Erachtens kindeswohlgefährdenden Zustände gefördert und mit aktiv herbeigeführt habe. Hier wird deutlich, dass die Funktion und Aufgabe der Anwältin vollkommen missverstanden wird.

Wann wird der Antrag an das Amtsgericht geschickt?

Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Wie ist das Verfahren in Familiensachen anzuwenden?

September 2009 ist dafür das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ – kurz FamFG – anzuwenden. Bei den meisten Familiensachen müssen Sie sich aufgrund des gesetzlichen Anwaltszwanges auf eigene Kosten vor Gericht vertreten lassen.

Wie werden die Kinder ab einem gewissen Alter befragt?

Manchmal werden auch die Kinder ab einem gewissen Alter (ab ungefähr 7 Jahren) auch noch vorher ohne Eltern gemeinsam mit dem Verfahrensbeistand von dem Richter/Richterin zu ihrer Meinung befragt. Das geschieht grundsätzlich ganz kindgerecht. Eine Entscheidung trifft das Familiengericht in aller Regel in diesem Termin nicht.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben