Kann man sich aussergerichtlich scheiden lassen?

Kann man sich außergerichtlich scheiden lassen?

Bei einer einverständlichen Scheidung geht das Familiengericht in der Regel vom Scheitern der Ehe aus. Voraussetzung der „einverständlichen Scheidung“ ist, dass die Noch-Ehegatten sich über alle Folgesachen der Scheidung außergerichtlich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) geeinigt haben.

Wie lange muss man Unterhalt an Ehefrau zahlen?

Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.

Warum brauchen sie einen Scheidungsanwalt?

Für Ihre Scheidung benötigen Sie in Deutschland mindestens einen Anwalt. Ohne einen Scheidungsanwalt kann ihr Scheidungsantrag nicht die Türen des Familiengerichts überqueren. Das ist nicht immer verständlich, jedoch hilft es Ihnen auch nicht weiter, wenn Sie sich fragen, warum Sie den Scheidungsantrag nicht selbst dem Gericht übermitteln dürfen.

Ist ein gemeinsamer Scheidungsanwalt nicht möglich?

Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist in der Regel nicht möglich. Auch wenn sich die Ehegatten über die Scheidung grundlegend einig sind, ist ein gemeinsamer Anwalt zumeist nicht möglich. Zumindest kann dieser nicht für beide die Scheidung vor dem Familiengericht durchführen.

Warum herrscht bei einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang?

Fakt ist, dass bei einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht. Das heißt, dass die Scheidung nur durch einen Scheidungsanwalt eingereicht werden kann. Da nur ein Ehegatte die Scheidung einreichen muss, ist also auch mindestens ein Anwalt für das Verfahren notwendig. Der in Deutschland herrschende Anwaltszwang ist auch gesetzlich verankert.

Kann ein Ehegatte die Scheidung einreichen?

Möchte ein Ehegatte die Scheidung einreichen, muss er dazu einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Denn für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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