Wie tief darf die Bundeswehr fliegen?

Wie tief darf die Bundeswehr fliegen?

Tiefflug bedeutet Flug mit Kampf- und Transportflugzeugen unter 1500 Fuß (ca. 500m). Er ist grundsätzlich überall in Deutschland zulässig an Werktagen von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Mindesthöhe von 1000 Fuß (ca. 300m) über Grund.

Wer ist Wehrbeauftragter der Bundeswehr?

Die Aufgabe. Die Wehrbeauftragte ist Anwältin der Soldatinnen und Soldaten. Jeder aus der Truppe, ob freiwillig Wehrdienstleistender oder hoher Offizier, kann sich direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an sie wenden.

Wie kann ich eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen?

Wenn Sie Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, dann steht es Ihnen frei, hier alleine oder mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite vorzugehen. Wichtig zu wissen: Eine Klage können Sie auch einreichen, indem Sie ein formloses Schreiben beim Arbeitsgericht einbringen.

Ist die Klage für einen Minderjährigen eingereicht?

Wird die Klage für einen Minderjährigen eingereicht, dann bedarf es dafür eines gesetzlichen Vertreters. Hier geht der Gesetzgeber in § 51 der Zivilprozessordnung davon aus, dass die Prozessfähigkeit regelmäßig nicht gegeben ist: Die Vertretung erfolgt dann in der Regel durch die sorgeberechtigten Eltern.

Wie können sie die Klageschrift vorlegen?

Die Klageschrift, die Sie vorlegen, sollte eine bestimmmte Form gewährleisten, die durch § 253 ZPO normiert ist. Optional kann die Klageschrift auch eine Angabe über den Streitwert enthalten oder aber eine Aufzählung der Beweismittel und Zeugen. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht können Sie die Klage auch mit folgenden Unterlagen unterstützen:

Wie bewilligt die Militärbehörde ein Gesuch?

Dem Gesuch müssen Sie Prüfungsbestätigung und -plan beilegen. Kurzfristige Gesuche bewilligt die Militärbehörde nur ausnahmsweise. Sie werden stattdessen dem Kompaniekommandanten weitergeleitet.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben