Was muss ich tun um ein flüchtlingskind aufzunehmen?
Ob bei Ihnen vor Ort Pflegefamilien gesucht werden, müssen Sie daher bei Ihrem örtlichen Jugendamt erfragen. Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Warum gibt es unbegleitete Flüchtlingskinder?
Für uns hat das Kindeswohl oberste Priorität. Deswegen müssen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, kurz UMF, schnell einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten, um nicht in Angst vor Abschiebung zu leben.
Was passiert mit den minderjährigen Flüchtlingen?
Die meisten Jugendlichen werden in stationären Wohnformen untergebracht. Diese sind häufig betreute Wohngruppen, die auf unbegleitete Geflüchtete spezialisiert sind. Doch es gibt auch Jugendhilfeeinrichtungen, in denen deutsche und geflüchtete Jugendliche zusammen leben.
Ist der illegale Aufenthalt strafbar?
Der illegale Aufenthalt ist hingegen nach § 95 Aufenthaltsgesetz eindeutig eine Straftat. Die Strafe wird jedoch häufig nicht verhängt, da eine Abschiebung erfolgt. Der Aufenthalt ist nicht strafbar, solange ein Asylantrag gestellt aber noch nicht beschieden wurde.
Ist die illegale Einreise strafbar?
Rechtlich betrachtet ist sowohl die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt als auch der Versuch der illegalen Einreise strafbar (siehe auch: § 95 I Nr. 3 und III AufenthG). Nach den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen sind auch die Anstiftung und die Beihilfe zu diesen Delikten strafbar.
Warum hat das Kind keinen Bezug zu seiner leiblichen Mutter?
Außerdem hat das Kind keinen Bezug mehr zu seiner leiblichen Mutter, da es sie nicht kennt. Im schlimmsten Fall könnte das Kind ein mögliches Trauma dadurch davontragen. Trotzdem hätte es trotz allem ein schöneres Leben, da ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind kostspielig ist und es sich somit nicht alle leisten können.
Ist die Meldung eines illegalen Migranten strafbar?
Unabhängig davon, ob eine Person zur Meldung des Aufenthalts eines illegalen Migranten an die Ausländerbehörde verpflichtet ist, kann sie sich der Beihilfe oder Anstiftung nach § 96 AufenthG strafbar machen. Die Meldepflicht selbst obliegt nur den öffentlichen Stellen.