Kann ein Richter sein Urteil andern?

Kann ein Richter sein Urteil ändern?

Das Abänderungsverbot besagt, dass ein Gericht ein einmal verkündetes Urteil nicht mehr ändern darf.

Wann ist ein Urteil ungültig?

Ein Beschluss ist so lange gültig bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.

Kann ein bereits erteilter Bescheid geändert werden?

Ein bereits erteilter Bescheid kann nicht ohne Weiteres geändert werden. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Auch Finanzämter müssen sich an Regeln halten. So kann die Behörde einen bereits erteilten Bescheid nicht einfach zum Nachteil eines Steuerzahlers ändern.

Wie kann die Aufhebung eines anderen Urteils beseitigt werden?

Nach § 580 Nr. 6 ZPO kann die Anfechtung auf die Aufhebung eines anderen Urteils, auf dem das fragliche Urteil basiert, gestützt werden. Dadurch ist das angegriffene Urteil in seiner Grund- lage erschüttert und kann im Wege der Restitution beseitigt werden; nicht ausreichend ist jedoch .

Ist der bestandskräftige Bescheid nicht geändert worden?

Zu Unrecht: Der bestandskräftige Bescheid durfte nicht geändert werden, so der BFH. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei ordnungsgemäßer Erfüllung der behördlichen Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wären.

Kann ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden?

Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern. Fehler sind menschlich und passieren auch in Finanzämtern. Eine Korrektur darf aber nicht dazu führen, dass Steuerzahler Nachzahlungen leisten müssen. Ein bereits erteilter Bescheid kann nicht ohne Weiteres geändert werden. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

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