FAQ

Ist das Sorgerecht auf Mutter und Vater aufgeteilt?

Ist das Sorgerecht auf Mutter und Vater aufgeteilt?

Nur wenn beide Elternteile des Kindes verheiratet sind oder irgendwann heiraten, nachdem das Baby auf der Welt gekommen ist. In diesem Fall ist das Sorgerecht auf Mutter und Vater aufgeteilt.

Wann wird das alleinige Sorgerecht für den Vater stattgeben?

Das Familiengericht wird dem alleinigen Sorgerecht für den Vater nur dann stattgeben, wenn fortan eine gemeinsame Fürsorge nicht mehr möglich ist. An erster Stelle steht auf jeden Fall das Kindeswohl, das in keinem Fall gefährdet sein darf.

Kann die Vaterschaft vor der Geburt abgegeben werden?

Wurde die > Vaterschaft vor der Geburt festgestellt, kann auch die Sorgerechtserklärung vor der Geburt des Kindes abgegeben werden (§ > 1626b Abs.2 BGB). Will die Mutter dem leiblichen Vater nicht freiwillig das (Mit-) Sorgerecht einräumen, kann der Vater dazu ein > familiengerichtliches Verfahren anstreben.

Wann müssen Mutter und Vater zusammenleben?

Mutter und Vater müssen beide 18 Jahre alt sein. Der Vater hat die Vaterschaft vorab anerkannt. Mutter und Vater erscheinen beide persönlich zur Beurkundung des Sorgerechts. Mutter und Vater müssen nicht zusammenleben.

Ist der unverheiratete Vater in der Geburtsurkunde eingetragen?

Achtung: Wird der unverheiratete Vater als ein solcher in die Geburtsurkunde eingetragen, heißt dies noch nicht, dass ihm das Sorgerecht zusteht. Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen er seine Vaterschaft anerkennt – auch hierbei ist ein gesonderter Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht notwendig.

Wie sollte das Sorgerecht vom Vater beantragt werden?

Beim Sorgerecht ist grundsätzlich darauf zu achten, dass es dem Wohle des Kindes entspricht Fazit: Wie das Sorgerecht vom Vater eines Kindes beantragt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Verhältnis zur Mutter sowie Art des gewünschten Sorgerechts.

Wie kann man die Sorgerechtsübertragung entziehen?

In diesen Fällen erfolgt eine Sorgerechtsübertragung an den anderen Elternteil (vgl. § 1680 Absätze 1 und 3 BGB). Das Jugendamt kann den Eltern das Sorgerecht nicht entziehen, nur ein Beschluss durch das Familiengericht.

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