Was ist das Sorgerecht für ein volljähriges Kind?
Zum Wohl des Kindes gehört auch der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Sorgerecht darf nicht mit dem Umgangsrecht (Recht zum persönlichen Kontakt mit dem Kind) verwechselt werden. Für ein volljähriges Kind gibt es grundsätzlich kein Sorgerecht mehr, der Volljährige muss in der Regel für sich selbst sorgen. Mit dem 18.
Was sind die gesetzlichen Bestimmungen für das gemeinsame Sorgerecht?
Miteinander verheiratete, leibliche Eltern eines Kindes sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung der Eltern fortbesteht.
Wie kann ich ein alleiniges Sorgerecht entziehen?
Alleiniges Sorgerecht dem Vater oder der Mutter entziehen. Ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts zielt darauf ab, dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Da hier ein grundrechtlich geschützter Rechtsanspruch betroffen ist, müssen die Anforderungen entsprechend hoch gesetzt werden.
Welche Sorge haben die Eltern für das minderjährige Kind?
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Diese elterliche Sorge umfasst mehrere Teilbereiche: die Sorge für die Person des Kindes (die sogenannte Personensorge) und das Vermögen des Kindes (die sogenannte Vermögenssorge). Zum Wohl des Kindes gehört auch der Umgang mit beiden Elternteilen.
Welche Rechte haben die sorgeberechtigten Eltern?
Die sorgeberechtigten Eltern haben das Recht, den Aufenthalt und den Wohnsitz des Kindes zu bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Zudem entscheiden die sorgeberechtigten Eltern über die Durchführung von ärztlichen Eingriffen, zum Beispiel von Operationen oder Impfungen.
Was ist eine elterliche Sorge?
Diese elterliche Sorge umfasst mehrere Teilbereiche: die Sorge für die Person des Kindes (die sogenannte Personensorge) und das Vermögen des Kindes (die sogenannte Vermögenssorge). Zum Wohl des Kindes gehört auch der Umgang mit beiden Elternteilen.