Wie funktioniert die Pensionskasse bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung müssen die Ehepartner über die Aufteilung ihrer finanziellen Mittel verhandeln – so auch über ihre Ersparnisse in der 2. Säule. Wir zeigen, wie die Aufteilung der Pensionskasse bei einer Scheidung funktioniert.
Wie halbiert sich die Pension bei einer Scheidung?
Wenn die Scheidung droht, halbiert sich die Pension. Bei einer Scheidung müssen die Ehepartner über die Aufteilung ihrer finanziellen Mittel verhandeln – so auch über ihre Ersparnisse in der 2. Säule. Wir zeigen, wie die Aufteilung der Pensionskasse bei einer Scheidung funktioniert.
Wie ist die Aufteilung der Einkäufe nach der Scheidung?
Bei der Aufteilung dieser Einkäufe nach der Scheidung kommt es darauf an, wem das Geld gehört. Wenn der eingezahlte Betrag Eigengut des einen Ehepartners ist, behält er es nach der Scheidung. Bei Einkäufen in die Pensionskasse, die als gemeinsame Errungenschaft gelten, hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.
Was müssen die Ehegatten bei der Scheidung Teilen?
Die Ehegatten müssen bei der Scheidung das Vermögen teilen, und zwar in Übereinstimmung mit der Errungenschaftsbeteiligung oder einer anderen vorab in einem Ehevertrag vereinbarten Güterregelung. Demzufolge ist die Vermögensaufteilung bei Trennung vom Güterstand der Eheleute abhängig.
Welche pensionskassenbezüge werden bei der Scheidung berücksichtigt?
Pensionskassenbezüge für den Kauf von Wohneigentum während der Ehe werden im Fall einer Scheidung bei der Berechnung des Vorsorgeausgleichs dazugezählt. Hier muss zudem berücksichtigt werden, welcher Ehegatte die Liegenschaft nach der Scheidung behält.
Was ist das „Splitting“ in der Pensionskasse?
Das Geld, das vor der Heirat in der Pensionskasse war, wird bei der Scheidung nicht aufgeteilt. Das «Splitting» ist seit der Einführung des revidierten Scheidungsrechts anfangs Januar 2001 in Kraft und gilt auch für eingetragene Partnerschaften.