Wie handelt es sich bei einem Ehevertrag zwischen Ehegatten?

Wie handelt es sich bei einem Ehevertrag zwischen Ehegatten?

Prinzipiell handelt es sich bei einem Vertrag zwischen Ehegatten, der notariell beglaubigt wurde, immer um einen Ehevertrag. Je nach Inhalt desselben kann außerdem von einer Trennugnsvereinbarung und einer Scheidungs­folgenvereinbarung gesprochen werden.

Welche Vereinbarungen können zwischen Ehegatten getroffen werden?

Zwischen Ehegatten können verschiedene rechtlich bindende Vereinbarungen getroffen werden, die im Falle einer Trennung und Scheidung klar regeln, welche Verpflichtungen und Rechte jede der Parteien hat. Prinzipiell handelt es sich bei einem Vertrag zwischen Ehegatten, der notariell beglaubigt wurde, immer um einen Ehevertrag.

Wie kann ein Ehevertrag beurkundet werden?

Ein Ehevertrag muss laut Gesetz von einem Notar beurkundet werden. Einen Rechtsanwalt brauchen Sie dagegen nicht zwingend. Sinnvoll kann dies aber sein, wenn die Eheleute sich zunächst unabhängig voneinander beraten lassen möchten. Wer auf den Rechtsanwalt verzichtet, kann den Vertrag entweder selbst aufsetzen oder lässt dies den Notar erledigen.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten in einem Ehevertrag?

In einem Ehevertrag können auch die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt abgeändert oder ausgeschlossen werden. Trennt sich das Paar und es kommt zur Scheidung, gelten die Vereinbarungen aus dem Vertrag, sofern sie nicht sittenwidrig sind. Unterhaltsregelungen in Eheverträgen gehen zumeist zulasten des Partners mit dem geringeren Einkommen.

Kann eine Trennungsvereinbarung ohne Notar abgeschlossen werden?

Auch wenn eine Trennungsvereinbarung auch ohne Notar abgeschlossen werden kann, ist dies in den meisten Fällen nicht zu empfehlen. Einerseits können elementare Regelungen wie etwa Änderungen zum Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. nicht ohne notarielle Beteiligung getroffen werde.

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