FAQ

Kann ein gesetzlicher Betreuer eine Vollmacht erteilen?

Kann ein gesetzlicher Betreuer eine Vollmacht erteilen?

§ 1902 BGB bestimmt den Betreuer im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises zum gesetzlichen Vertreter des Betreuten, er kann also für die Wahrnehmung der Aufgaben nach o. g. Grundsatz auch Untervollmachten erteilen, wenn nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Kann sich ein Betreuer vertreten lassen?

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Der Betreuer kann den Betreuten innerhalb seines Aufgabenkreises zum einen außergerichtlich vertreten, z.B. gegenüber Firmen, Arbeitgebern, Vermietern und Behörden, aber auch gerichtlich.

Was ist die Vollmacht?

Die Vollmacht umfasst alle relevanten und dringlichen Aufgaben, die mir selbst / der zu betreuenden Person nicht mehr möglich sind. Die Vollmacht ist jederzeit durch mich widerrufbar und gilt nur im Fall, dass ich / die zu betreuende Person nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig bin / ist.

Ist eine mündliche Vollmacht gut lesbar?

Eine mündliche Vollmacht eignet sich in diesem Fall weniger, da sie nicht nachzuweisen ist. Durch eine schriftlich erteilte Betreuer Vollmacht sind alle Parteien auf der sicheren Seite und haben etwas nachweisbares in der Hand. Die Betreuervollmacht kann per Hand geschrieben werden, solange sie gut lesbar ist.

Ist eine notarielle Vollmacht notwendig?

Eine notarielle Vollmacht für Betreuer ist in aller Regel nicht notwendig, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein. Hier müssen Sie unter Umständen das Gespräch mit einem Juristen suchen, der Sie diesbezüglich entsprechend informieren kann.

Ist die Vollmacht mündlich erteilt?

So ist stets nachweisbar, dass tatsächlich eine Vollmacht erteilt wurde. Theoretisch reicht es aber auch aus, wenn Sie die Vollmacht mündlich aussprechen – die Akzeptanz ist dann allerdings in vielen Fällen deutlich geringer.

Kategorie: FAQ

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