Wie viele Männer hat eine Britin verheiratet?
Einen Rekord will jedoch eine Britin aufgestellt haben, die im Jahr 1922 behauptet hatte, mit 61 Männern verheiratet zu sein. Wo welche Form der Polygamie verbreitet ist, hängt laut Anthropologen von der Art der Landwirtschaft ab. So ist Vielmännerei eher in Ackerbaukulturen verortet, Vielweiberei hingegen in Kulturen, die Viehzucht betreiben.
Was ist die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau?
Im Katholizismus zählt die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau als ein Sakrament, das sich die beiden Partner geben und welches das ganze Leben dauert. Das hat unsere Vorstellungen so weit geprägt, dass die Monogamie als Eheform nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im deutschen Rechtssystem verankert ist.
Ist das Eingehen einer zweiten Ehe unzulässig?
Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe zusätzlich zu einer bestehenden, in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB ).
Ist die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten?
Grundsätzlich ist nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten, nicht die Führung der Ehe an sich. Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Mehrehe zulässigerweise eingegangen wurde, enthält das deutsche Ausländerrecht auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug.
Hat ein Kind einen deutschen und einen ausländischen Elternteil?
Wenn ein Kind einen deutschen und einen ausländischen Elternteil hat und in Deutschland geboren ist, hat das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die des ausländischen Elternteils, sofern das Zweitland auch doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt.
Ist in Europa ein Hauptwohnsitz verboten?
Es wäre dann in jedem Land ein Hauptwohnsitz. Es gibt in Europa weder ein einheitliches Meldesystem noch ist es sonst verboten. Man sollte lediglich richtige Angaben machen. Als Beispiele: Rentner, die im Winter mehrere Monate in Spanien verbringen und jeden Sommer nach Deutschland zurückkehren, haben ja meist auch Wohnsitze in beiden Ländern.
Ist es kein Problem mehrere Wohnsitze in Europa zu haben?
Kurzum: Wie Info bereits geschrieben hat, ist es kein Problem mehrere Wohnsitze in der EU zu haben. Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Es wäre dann in jedem Land ein Hauptwohnsitz. Es gibt in Europa weder ein einheitliches Meldesystem noch ist es sonst verboten.