FAQ

Ist eine Kopie des Sozialversicherungsausweises strafbar?

Ist eine Kopie des Sozialversicherungsausweises strafbar?

Sofern Arbeitgeber eine Kopie des Sozialversicherungsausweises bei ihren Unterlagen ablegen möchten, ist dies möglich und nicht strafbar. Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier geht es zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist der Hintergrund der Sozialversicherungsausweise?

Der Hintergrund des Sozialversicherungsausweises ist folgender: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber führen Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung ab. Weil diese dem Versicherungsnehmer eindeutig zugeordnet werden müssen, verfügt jeder Erwerbstätige über eine Rentenversicherungsnummer.

Wie kann ich einen neuen Sozialversicherungsausweis bekommen?

Da ein neuer Arbeitgeber aber eine Kopie des Sozialversicherungsausweises benötigt, sollte man sich also möglichst schnell um Ersatz bemühen. Aber auch hierfür gibt es eine Lösung: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse einfach bestätigen, dass von Ihnen der Antrag auf einen neuen Sozialversicherungsausweis gestellt wurde.

Wie wird die neue Sozialversicherungsnummer ausgestellt?

Diese veranlasst nun die Vergabe einer neuen Sozialversicherungsnummer beim Rentenversicherungsträger. Der Sozialversicherungsausweis wird ausgestellt und dem Betroffenen zugesandt. Berufsgruppen, die von der Sozialversicherungspflicht entbunden sind, erhalten keinen entsprechenden Ausweis; dazu gehören z.B. Beamte.

Wie überprüfen sie die Richtigkeit der Sozialversicherungsnummer?

Sofern Ihr Vorgesetzter die Richtigkeit der Sozialversicherungsnummer überprüfen möchte, können Sie ihm eine Kopie des Ausweises überreichen. Diese kann er bei der Vertragsunterzeichnung selbst anfertigen. Legen Sie einfach den Sozialversicherungsausweis beim Arbeitgeber vor und achten Sie darauf, dass nur die Kopie der Personalakte beigelegt wird.

Wann wird der neue Sozialversicherungsausweis zugeschickt?

Der fertige Ausweis wird Ihnen dann zugeschickt. Sollte Ihr alter nur beschädigt sein, müssen Sie diesen unbedingt zurückgeben – jeder Beschäftigte darf maximal einen Sozialversicherungsausweis besitzen. Ihren neuen Ausweis sollten Sie binnen vier bis sechs Wochen erhalten.

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