Welche Kosten bei Scheidung?

Welche Kosten bei Scheidung?

Im günstigsten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) von 4.000 € (3.000 € für die Scheidung selbst und 1.000 € für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt wird beauftragt) etwa 1.130 €, wobei 3/4 für den Anwalt und 1/4 für das Gericht aufgebracht werden müssen.

Was ist der Kostenaufwand für einen Scheidungsanwalt?

Der Kostenaufwand für einen Scheidungsanwalt hängt davon ab, ob Sie sich einvernehmlich scheiden lassen oder ob Ihre Scheidung streitig verläuft. Es gibt keine Scheidungspauschalen. Möchten Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren informieren, sollten Sie eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Warum brauchen sie einen Scheidungsanwalt?

Für Ihre Scheidung benötigen Sie in Deutschland mindestens einen Anwalt. Ohne einen Scheidungsanwalt kann ihr Scheidungsantrag nicht die Türen des Familiengerichts überqueren. Das ist nicht immer verständlich, jedoch hilft es Ihnen auch nicht weiter, wenn Sie sich fragen, warum Sie den Scheidungsantrag nicht selbst dem Gericht übermitteln dürfen.

Welche Gebühren berechnen Anwälte für scheidungstermine?

Anwälte berechnen ihre Gebühren danach, was sie für den Mandanten erledigen. Die außergerichtliche Korrespondenz wird nach einer Geschäftsgebühr abgerechnet. Reicht die Anwältin bzw. der Anwalt Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein, fällt eine Verfahrensgebühr an. Für die Vertretung im Scheidungstermin fällt eine Termingebühr an.

Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

Anderen falls, also wenn kein Rechtsmittelverzicht erfolgt, ist die Scheidung erst 14 Tage nach der Zustellung, also nach dem Verstreichen der Rechtsmittelfrist, rechtskräftig. Währinger Straße 16/12, 9. Bezirk Wieviel Unterhalt werde ich für Kinder zahlen müssen bzw. bekommen?

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