Konnen beide Eltern Kita Zuschuss?

Können beide Eltern Kita Zuschuss?

Sind beide Elternteile angestellt, können auch beide von ihren Arbeitgebern den begünstigten Zuschuss erhalten – steuerfrei aber natürlich maximal nur so viel, wie tatsächlich auch Kosten angefallen sind. Deswegen müssen die Arbeitnehmer einen Nachweis über die entstandenen Ausgaben vorlegen.

Ist es sinnvoll sich die Kita vom Arbeitgeber zahlen zu lassen?

Denn der Arbeitgeber darf sich in unbegrenzter Höhe an den Kinderbetreuungskosten der nicht schulpflichtigen Kinder seiner Angestellten beteiligen.

Sind Betreuungskosten steuerlich absetzbar?

Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung Deiner Kinder anfallen, kannst Du als Sonderausgaben geltend machen und von der Steuer absetzen. Dabei kannst Du für jedes Kind Kosten bis zu 6.000 Euro ansetzen. Folglich kannst Du bis zu 4.000 Euro pro Jahr abziehen. Das Kind muss zu Deinem Haushalt gehören.

Wie kann ich die Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen?

Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt werden, das heißt, man ist dazu verpflichtet, die Unterlagen aufzubewahren. Um die Kosten für die Kinderbetreuung beim Finanzamt geltend machen zu können, müssen Sie entsprechende Rechnungen erhalten.

Ist die Betreuung eines Kindes steuerfrei?

Aufwendungen für die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt, z. B. durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige, können nicht steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden. Soweit Arbeitgeberleistungen auch den Unterricht eines Kindes ermöglichen, sind sie ebenfalls nicht steuerfrei.

Welche Kinderbetreuungskosten können die Eltern angeben?

Die Kosten aus dem Haushaltscheck-Verfahren können die Eltern komplett als Kinderbetreuungskosten angeben. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. Kinderbetreuungskosten werden zu zwei Drittel anerkannt, insgesamt jedoch bis maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Wie werden die Kinderbetreuungskosten versichert?

Der Vorteil: Steuern werden pauschal bezahlt und die Betreuungsperson ist auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Kosten aus dem Haushaltscheck-Verfahren können die Eltern komplett als Kinderbetreuungskosten angeben. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.

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